Wer zahlt Beerdigung bei insolventen Ehepartner?

7 Antworten

Oh weh! Es ist schlimm, wenn niemand für die Beerdigungskosten aufkommen möchte. Kinder und Ehemann sollten sie so geliebt haben, dass sie sich nicht darüber streiten!

Meines Wissen müssen die Erben für die Bestattung bezahlen. Das sind also der Ehemann und die Kinder. Du hast als erbendes Kind die Erbschaft ausgeschlagen. Dann muss der Ehemann die Beerdigungkosten bezahlen, es sei denn, es gibt noch andere Erben. Dann würden diese Kosten pro rata des Erbes auf die Erben verteilt werden.

Denkt eigentlich noch jemand außer an das Geld auch an den verstorbenen Menschen????

http://www.ra-pongratz.com/de/info/erbrecht/120904.shtml#text

siehe Unterpunkt wer trägt dei Beerdigungskosten

1. die Erben ... wenn der Vater das Erbe nicht ausgeschlagen hat, trägt er die Beerdigungskosten

2. haben alle Erben ausgeschlagen, haften die Unterhaltspflichtigen nach § 1615 Abs. 2 BGB - unterhaltspflichtig sind Eltern für die Kinder .. aber auch die Kinder für Eltern (Verandte in gerader Linie)

Die Beerdigung hat nichts mit der Erbschaft zu tun und muss immer von den  Angehörigem bezahlt werden (wenn es keine entsprechende Versicherung und kein Vermögen gibt). Grundsätzlich wird Dein Vater die Rechnung bekommen, weil er die Beerdigung ja auch in Auftrag gegeben hat. Du wirst jedoch die Hälfte davon bezahlen müssen, wenn es keine Luxusbeerdigung ist. 

Unabhängig davon: wenn Du die Ernschaft ausgeschlagen hast, geht Dein Erbteil auf die nächsten Erben über - das wären Deine Kinder. Ihr müsst unbedingt auch im Namen der Kinder das Erbe ausschlagen, sonst erben sie die Schulden.

Nachrangig: Haftung des Unterhaltspflichtigen

Sind die Kosten der Beerdigung vom Erben nicht zu erlangen, besteht eine weitere gesetzliche, unterhaltsrechtlich gestützte Pflicht zur Übernahme von Beerdigungskosten gemäß § 1615 Abs. 2 BGB. Hiernach hat im Fall des Todes eines „Unterhaltsberechtigten“ der Unterhaltsverpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen. Unterhaltsverpflichtet sind Eltern für ihre Kinder und umgekehrt. Diese Kostentragungspflicht des Unterhaltspflichtigen hat nichts mit der Ausschlagung der Erbschaft zu tun. Diese schützt nicht vor der Pflicht die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Quelle: http://www.ra-pongratz.com/de/info/erbrecht/120904.shtml

Der Ehemann ist nicht mein Vater, sondern ihr zweiter Ehemann. Mit liebe zu meiner Mutter hat das nichts zu tun. Finde ich auch nicht in Ordnung das in Frage zu stellen. Wenn ihr wüsstet was ich die letzten Monate durch habe, würde das nicht einer in Frage stellen.... Der Ehemann bezog aber die letzten Monate, trotz seiner eigenen insolvenz zuzüglich zu seiner Rente noch ihr volles Krankengeld. Er hat es sich die letzten Monate wirklich gut gehen lassen, da meine Mutter leider gesundheitlich nicht mehr in der Lage war für sich selber Geld auszugeben. Sie war ja noch niemals mehr zurück zu zuhause. Er hat, trotz insolvenz, zum Beispiel einen neuen fernseher, neuen Laptop gekauft. Ich habe ihn mehrfach gebeten Geld zurück zu legen...... Nun hat er die Beerdigung auch alleine geplant. Ich habe nichts unterschrieben und auch keine Besonderheiten gewünscht. Ich weiß das meine Mutter eine sterbeversicherung hatte. Laut seiner Auskunft greift die aber aus irgendeinem Grund nicht.... Angeblich. Einsicht in Unterlagen verweigert er.

Kümmere dich wenn deine Mutter eine Sterbegeldversicherung hatte, das Geld ist ausschließlich an die Beerdigung gekoppelt, dafür schließt man so Versicherngen ab. Mir ist unerklärlich warum die nicht greifen soll....

Ich würde die Unterlagen schriftlich + Frist bei ihm anfordern, kommt er dem nicht nach drohe mit einem Anwalt. 

Die Beerdigungskosten sind nach Eröffnung der Insolvenz entstanden. Sie kommen ganz normal auf die Familie zu. Der, der die Beerdigung bestellt wir dann auch die Rechnung bekommen. Hüte dich also was zu unterschreiben.

Wenn man in der Wohlverhaltensphase neue Schulden macht, könnte das Ärger geben. Ich würde dem Vater raten es dem Beerdigungsinstitut zu sagen und nur das Minimumpaket zu nehmen. Vielleicht kann er ja einen Antrag auf Kostenübernahme beim Amt stellen. Das Institut wird dabei helfen.

Wenn man in der Wohlverhaltensphase neue Schulden macht, könnte das Ärger geben.

Das ist ein weitverbreiteter Irrtum.

@Realisti

Auf so etwas warten wir sogar und hoffen einen Insolvenz damit kippen zu können. Geht doch nicht, dass Schulden in Kette gemacht werden ohne sich verantworten zu müssen.

Das hat sogar schon mal geklappt, mit einer Forderung, die in der Woche vor der Insolvenzeröffnung entstand. Da eV und Hb reichlich vorlagen und die Eröffnung anstand konnten wir die ganze Forderung als "aus strafbarer Handlung" absondern lassen. Hier wurde vom Richter unterstellt, dass es trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit gemacht wurde.