Falsche Benotung der Abschlußprüfung - Rechtliche Konsequenzen
Eine reine fikitve Frage:
Mal angenommen man hat vor einiger Zeit eine dreijährige Ausbildung abolviert. Anschließend hat man an der Abschlußprüfung teilgenommen. Nun wurde zum entsetzen des Prüflings die Prüfung mit 3 oder 4 bewertet. Aufgrund der Rechtslage kann man aber frühestens nach 10 Jahren sich die Prüfung bei der IHK abholen und nach Hause nehmen.
Bei der Einsicht wurden nun erhebliche Fehler seitens der Prüfer festgestellt und die Prüfung hätte mit 1 oder 2 benotet werden müssen. Jetzt sind 10 Jahre vergangen in der man, aufgrund der schlechten benotung für die der damalige Prüfling nichts kann, viele Jobabsagen usw erhalten hat.
Welche Rechtsansprüche kann man hier geltende machen und wenn kann man verklagen? Besteht auch die Möglichkeit einer Schadensforderung?
3 Antworten
Lebe weiter mit dem Makel - mehr kannst Du nicht tun. Ehrlich gesagt hatte sich bei mir nie jemand für die Note der Abschlußprüfung interessiert...
Gegenkorrektur beantragen, sofern das bei der IHK geht.
Kommt leider zu spät, aber ich hatte das Problem tatsächlich und es ist verjährt.