Ein Freund von mir muss ins Gericht wegen Gefährlicher Körperverletzung kann er währenddessen in die Türkei gehen?
Ein Kumpel von mir wohnt in der Türkei (er hat aber auch einen Deutschen pass) Er wurde vor zwei Wochen wegen einer gefährlichen Körperverletzung angezeigt und deswegen muss er ins Gericht aber wann er ins Gericht muss wissen wir nicht. Aufjedenfall die Mutter von dem hat Tickets nach Türkei gebucht weil am 30. August die schulen in der Türkei anfangen. Meine frage ist darf er währenddessen in die Türkei gehen? Wird seine Strafe dadurch nicht erhöht? Muss er hier bleiben?
3 Antworten
so lange er zu den terminen vor ort erscheint, kann er auch verreisen, wenn es nichts gegenteiliges hieß.
jemand sollte den briefkasten leeren und bescheid geben, wann der termin ist. dein kumpel muss dann da erscheinen.
Er muß nicht hierbleiben und wenn er in der Türkei zur Schule geht, kann er das machen. Wenn er zur Verhandlung nicht auftaucht, wird ein Haftbefehl ergehen. Kann passieren, dass er dann bei der nächsten Einreise direkt verhaftet wird. Auf die Strafe hat das keinen direkten Einfluss. D.h. es gibt keine gesetzliche Regelung dazu.
Wenn er sich der Verhandlung entzieht, kann es ihm passieren, dass er bei der nächsten Einreise verhaftet wird. Deutscher Pass hin oder her.
Dann geht er umgehend in U-Haft. Man will ja vermeiden, dass er den nächsten Gerichtstermin wieder "verpasst"