Wer würde haften - Reiter oder Autofahrer?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Pferdehalter haftet immer für sein Tier.

Dem Autofahrer ist kein Vorwurf zu machen. Er muss sich keineswegs mit Pferden auskennen und da das Tier im Straßenverkehr unterwegs war, muss es auch verkehrssicher sein. Es muss also ein Hupen aushalten können, ohne davon zu laufen.

§28 StVO

 

„(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

 

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

AzuraE 
Fragesteller
 10.06.2020, 15:57

Danke für deine ausführliche Antwort. Du wirst hilfreichste :)

Klassischer Fall von: Würde ich auch gerne wissen!

Ich erinnere mich an den Fall, bei dem jemand sein Auto an einer Weide geparkt hat. Ein (ich glaube) Pferd hat dann in die Stoßstange gebissen. Meine Lösung wäre gewsen, dass der Autofahrer leider Pech gehabt hat, weil man nunmla nicht so nah an einem Zaun parkt, dass so etwas passieren kann. Tatsächlich musste der Halter des Tieres aber zahlen.

Es hängt in dem Fall von dem Urteil des Richters ab. Eine pauschale Aussage halte ich für nicht möglich.

MilleW  10.06.2020, 12:17

Das war ein Esel der in Orangenes Auto gebissen hat :D

Da hat sie Versicherung gezahlt weil der Esel kein 'Haustier' sonder als Nutztier angeschafft wurde und der hat sowas wohl schon öfter gemacht. XD

DjTilDawn  11.06.2020, 06:51
@MilleW

Ok, so war es dann also. :-) Danke.

Denke, das geht zu gewissen Teilen auf euch beide.

Du, bzw. deine Haftpflicht deckelt ja einen gewissen Schaden, der Fahrer jedoch hat eine gewisse Mitschuld, schließlich hubt man ja auch nicht einen Fußgänger (ohne Pferd) an, der erschrickt sich im dümmsten Fall auch so, dass er vor das Auto hüpft.

BBPB21  10.06.2020, 16:35

Und wenn der Rettungswagen samt Notarzt vorbeibraust, fallen alle kollektiv in Ohnmacht?

Immer das Pferd. Es gibt bei Pferden (und Hunden) die Gefährdenshaftung. D.h. es wird nicht nach Schuld gefragt. Das Pferd ist dran.

Ich bin mal vor Jahren ausgeritten und kam an zwei ca 12 j. Jungs vorbei. Beide guckten ausgesprochen durchtrieben und ich bin mit bösen Vorahnungen an ihnen vorbei geritten. Ich war fast vorbei, als einer der Jungen ausholte und mein Pferd mit aller Kraft auf den Poppes haute. Das schlug reflexartig aus. Es ist nichts passiert. aber ich - bzw.meine Haftpflichtversicherung wäre dran gewesen.

Genauso ist es, wenn Leute unbefugt auf die Weide gehen und getreten werden. Pferd ist dran.

Darum ist es ja so wichtig, für Pferd und Hund gute Haftpflichtversicherungen zu haben.

AzuraE 
Fragesteller
 10.06.2020, 14:47

Danke dir. Mir erscheint das auch am realistischsten, auch wenn das mit der Weide echt irgendwie eine dumme Regelung ist. Da haften dann aber wahrscheinlich beide. Ich bin einfach nur froh, dass nichts passiert ist

Dahika  10.06.2020, 16:31
@AzuraE

Mir hat mal beim Reitabzeichen der leitende RL erklärt: angenommen du sicherst deinen Weide mit einer hohen Mauer, umgibst sie mit Glasscherben und Selbstschussanlagen pflasters das Ganze mit Verbotsschildern . WEnn dann einer es schafft,über die Mauer zu kommen und dein Pferd schlägt ihn, bist du dran!

Klingt für jeden unerhört, ist aber die Gefährdenshaftung.Allein da das Pferd da ist, ist es dran.

Shiraunddati  10.06.2020, 16:35

Bei Autofahrern gibt es auch eine Gefährdungshaftung. War das verhalten des Gegeners Fahrlässig, wird er zur Kasse gebeten. 3

ich würde da von vorsätzlicher gefährdung des strassenverkehrs mit unfallfolge ausgehen.

die haftpflicht des autofahrers müsste zahlen.

wenn du mit dem pferd spazierengehst, bist du fussgänger. das pferd auch. die überholabsicht darf in dem fall nicht mit hupen angekündigt werden. vor allem, wenn an der stelle ein überholen gar nicht möglich wäre.

ps - ein reiter bist du nur, wenn du auf dem pferd sitzt und damit ein "unmotorisiertes einspuriges fahrzeug", bzw. diesem gleichzusetzen. du musst z.b. zum abbiegen die hand raushalten, darfst nicht auf dem gehweg reiten etc.

OlafausNRW  10.06.2020, 14:06

Entschuldige,aber das mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs mit Unfallfolge ist Blödsinn.

Denn der Einsatz der Hupe zur Warnung ist nach der StVO generell zulässig.

Außerdem schreibt § 28 der StVO vor, das nur solche Tiere(also Pferde) auf der Straße sein dürfen die den

Verkehr nicht gefährden

also entsprechend für die Teilnahme ausgebildet wurden.

In der Regel wird man daher bei einem Unfall einen Nachweis verlangen, das dieses erfolgte zum B. in Form des Reit-und Fahrabzeichens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Shiraunddati  10.06.2020, 15:14
@OlafausNRW

und dieses Reit und fahrabzeichen versicher zu 100%, dass das Pferd sich niemals erschreckt?

BBPB21  10.06.2020, 15:38
@OlafausNRW

Nein, da wird kein Nachweis verlangt. Es ist auch kein Dokument nötig. Das ist ein typischer Tierhalterhaftpflichtschaden.

Die Haftpflicht zahlt selbstverständlich nur bei leicht oder grob fahrlässigem Verhalten, oder bei der Verwirklichung der Tiergefahr.

Shiraunddati  10.06.2020, 16:38
@BBPB21

Hupen ist nur zur Warnung erlaubt nicht zum überholen. Also hat der Fahrer Fahrlässig gehandelt. Die Hapftpflicht kann also 30% des Schadens von ihm verlangen

BBPB21  10.06.2020, 16:42
@Shiraunddati

Er wollte doch überhaupt nicht überholen.

Shiraunddati  10.06.2020, 16:50
@BBPB21

Naja wenn er nach dem weg fragt überholt er zwangsläufig. Außerdem ist hupen um nach den weg zu fragen verboten

BBPB21  10.06.2020, 17:03
@Shiraunddati

Nein. Er konnte nicht überholen, es war kein Platz da.

Shiraunddati  10.06.2020, 17:32
@BBPB21

Richtig. Aber wie will er dann nach dem weg fragen? Wenn er nicht an ihr vorbei kann? Wenn er dicht an sie rannfäht ist das das schon juristisch kritisch

BBPB21  10.06.2020, 17:38
@Shiraunddati

In dem er hupt und darauf wartet, dass sie anhält.

OlafausNRW  10.06.2020, 17:41
@Shiraunddati

Nein, aber es beweist, das man seiner Sorgfalstpflicht nachgekommen ist.

OlafausNRW  10.06.2020, 17:42
@Shiraunddati

Warst du dabei, oder was ?? Also ist deine Aussage reine Spekualtion und nix wert.

OlafausNRW  10.06.2020, 17:45
@BBPB21

Gibst du diese Erklärung in Namen ALLER Versicherungsgesellschaften ab ?? lol

Die hätte ich dann gerne schriftlich mit notarieller Beglaubigung von dir :-)

BBPB21  10.06.2020, 18:05
@OlafausNRW

Auf was hast Du jetzt geantwortet?

OlafausNRW  10.06.2020, 18:08
@BBPB21

Darauf: Nein, da wird kein Nachweis verlangt. Es ist auch kein Dokument nötig

Denn der liebe Herr König von der Versicherung wird zum Erbsenzähler, sobald man Geld von dieser haben will, die tolle TV-Werbung kannst da nämlich vergessen...im Schadenfall gibt es keinen Kaffee.

BBPB21  10.06.2020, 18:12
@OlafausNRW

Nein, da ist die Rechtslage ganz eindeutig: Wer ein Pferd reitet oder führt, muss seine Eignung nicht durch einen Schein nachweisen. Der ist gesetzlich nicht gefordert und ist somit nicht notwendig.

Die Tierhalterhaftpflicht ist halt eine Haftpflichtversicherung. Und die deckt die Tiergefahr und das eigene leicht oder grob fahrlässige Handeln ab.

D.h. auch wenn Du nachweisen kannst, dass Du viel zu blöde bist ein Pferd zu führen, zahlt die Versicherung den Schaden, weil grob fahrlässig.

Shiraunddati  10.06.2020, 19:40
@OlafausNRW

Welche Sorgsfaltspflicht? Du kennsz Pferde nicht? Wahrscheinlich hast du auch keine Tiere. Das sind Lebewesen, keine Computer die man Programmieren kann.

OlafausNRW  10.06.2020, 19:44
@BBPB21

Noch mal, gib mir bzw.. besser gesagt UNS hier das schriftlich......:-)

Versicherungsvertretergewäsch interessiert nicht, habe ich doch schon geschrieben.....die "lügen" nämlich das Blaue vom Himmel runter, damit sie den Vertrag bekommen (ist ja ihr Verdienst ).

OlafausNRW  10.06.2020, 19:53
@OlafausNRW

Die der Gesetzgeber von den Tierhaltern fordert, § habe ich und jemand anders doch bereits genannt.

Und mit Tieren habe ich schon seit meiner Kindheit zu tun....auch mit Hottehühs :-)

BBPB21  10.06.2020, 21:32
@OlafausNRW

Ich habe Pferde, gebe Reitunterricht und habe tatsächlich eine lange Zeit bei einem Versicherer im Haftpflichtbereich gearbeitet.

Du hast offensichtlich keine Ahnung, wann eine Versicherung was zahlen muss und wann nicht.

Die Versicherung muss sich an das halten, was im Vertrag steht. Natürlich sollte man auch lesen, was unter "Ausschlüsse" steht.

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung die geschädigten Dritten Schäden ersetzt, die aus leichter oder grober Fahrlässigkeit entstehen.

BBPB21  10.06.2020, 21:34
@OlafausNRW

Ich habe den Paragraphen aus der STVO genannt.

Das steht kein Wort von Sachkundebescheinigungen o.ä..

D.h. die Versicherung zahlt, wenn ein absoluter Anfänger mit einem absolutem Anfängerpferd im Straßenverkehr einen Unfall baut.

Das ist Sinn und Zweck eine Haftpflichtversicherung.