Wie viel Strafe müsste eine Person zahlen wenn sie die Hupe missbräuchlich benutzt?

9 Antworten

§ 16 StVO - zwischen EUR 5 und EUR 10, je nachdem, ob jemand belästigt wurde oder nicht.

In Deutschland darf die Hupe laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Jede andere Verwendung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von zehn Euro vorgesehen ist.[2] Die Verwendung zu folgenden Zwecken ist also nicht zulässig:

„Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“ ist.

Aufmerksammachen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat.

Zum Vertreiben der „Bösen Geister“ im Geleitzug eines neu vermählten Ehepaares.

Zum Grüßen von Bekannten oder Freunden an der Straße.Hupkonzert nach sportlichem Erfolg der Lieblingsmannschaft.

„Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“

Echt nicht? Wie macht man diesen denn dann darauf aufmerksam das er sein Vehikel in Gang setzt? Aussteigen und freundlich an die Scheibe klopfen?

@Maximilian0296

Sorry, habe die Quelle vergessen: Wikipedia.

Von mir kommt der Text nicht. Und außerdem sollte man immer aufmerksam im Verkehr sein. Mal ehrlich: Wer hat noch nicht gehupt, wenn jemand an der Ampel pennt ?

@Kleckerfrau

Gut ich dachte schon :-D Wer wartet freiwillig an einer grünen Ampel bis der Vordermann endlich bemerkt das er fahren kann.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Passiert in der Regel gar nichts, weil man sich beim Hupen besonders leicht rausreden kann und missbräuchliche Verwendung schwer zu beweisen ist. Man kann immer sagen, dass z.B. eine Katze sonst vor das fahrende Auto gelaufen wäre. In vielen Situationen, z.B. Überholen ist Hupen sogar ausdrücklich erlaubt.