Hallo,
wie wird in Deutschland sichergestellt, dass Staatsanwälte auch tatsächlich Anklage gegen Verbrecher erheben?
Einen Strafprozess kann, soweit ich weiß, nur die Staatsanwaltschaft beginnen. Ich (als privater Bürger) kann nicht einfach eine Anklageschrift beim Gericht einreichen und so einen Prozess starten, selbst wenn ich 100% Beweise vorlege, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat. Als Bürger hat man sich also gefälligst darauf zu verlassen, dass Staatsanwälte ihre Arbeit machen und Verbrecher tatsächlich vor Gericht bringen.
Was ist aber, wenn ein Staatsanwalt einen Verdächtigen gar nicht anklagen will? Hat man als einfacher Bürger überhaupt rechtliche Mittel, um doch einen Strafprozess gegen jemanden zu erzwingen? Wie wird im deutschen Staat die Willkür der Staatsanwälte in Grenzen gehalten - anscheinen können sie ja nach Belieben (bzw. nach Dienstanweisung) entscheiden, welche Straftaten verfolgt werden und welche nicht?
Stellen wir uns einen theoretischen Beispiel vor: ein Mord auf offener Strasse vor vielen Zeugen, Passanten halten den Mörder fest. Doch die Staatsanwaltschaft weigert sich die Anklage zu erheben "aus Mangel an Beweisen". Was kann man nun dagegen tun? Den Mörder selbst vor Gericht anzuklagen geht nicht, und wenn man die Staatsanwaltschaft "wegen Untätigkeit" verklagt, bekommt man wahrscheinlich einfach eine erneute Absage "aus Mangel an Beweisen". Was nun?
Der Staat könnte hier anscheinend beliebige Straftaten tolerieren, indem die Exekutive einfach Dienstanweisungen an Staatsanwälte gibt, bestimmte Straftaten nicht zu verfolgen. Wie wird im deutschen Rechtsstaat eine solche Möglichkeit von Machtmissbrauch verhindert?