Baugenehmigung wegen Baufenster Bebauungsplan

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt allein auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes an. Dort müsste exakt drin stehen, dass "Nebenanlagen" und "Garagen" außerhalb der Baugrenzen (die das "Baufenster" bilden), unzulässig sind.

Ist das nicht der Fall, dürfen nach § 23 der Baunutzungsverordnung Garagen bzw. Carports auch außerhalb des "Baufensters" errichtet werden, in vielen Bundesländern sogar baugenehmigungsfrei. Dann müsst Ihr aber alle Bauvorschriften selber kennen.

Also:

Kopie des Bebauungsplanes besorgen, sowohl zeichnerischer wie textlicher Teil. Auf die Einsicht in diesen Plan besteht bei der Gemeinde ein Rechtsanspruch; nur wenn Ihr eine Kopie wollt müsst ihr dafür bezahlen.

brauchst Du bei Euch eine Baugenehmigung? In Worms z.B. braucht man die weder für Carports nooch für Garagen.

Völlig inkompetente Antwort!

Ja leider ist es so ,wenn das Bauamt oder Gemeinde Rat etwas ablehnt, besteht nur die Möglichkeit ,gegen den Beschluss zu klagen . Doch die Frage , ob eine Klage gegen die Beschlüssse einer Stadt etwas bringt ist kaum zu glauben . Am besten , eine Unterhaltung mit einen Anwalt .

Schon grauenhaft das wir in EINEM Land leben und jede Gemeinde machen kann was sie will.

@myerscola

Das nennt man "Planungshoheit der Gemeinde". Das ist in Deutschland eine heilige Kuh!