Was ist rechtlich bei einer Stützmauer zu Beachten?

4 Antworten

Hallo johnpansen ,

laut BayBO Art. 57 Ziffer 7 sind Mauern, einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 m, verfahrensfreie Bauvorhaben, sofern sie nicht im Außenbereich liegen.

Zu prüfen wäre nun eigentlich nur, ob es im B-Plan eine andere Auskunft gibt. Meines Erachtens sollten Sie auf eine schriftliche Auskunft der Baubehörde bestehen, insbesondere nach der Aussage "dass der Bebauungsplans doch etwas schwammig formuliert ist"

Beste Grüße

FH

Du hast dir deine Frage schon selbst erklärt. Es sollte nur geklärt sein, das ihr das Nachbargrundstück zum Bau auch betreten dürft. Achtet auf Frosttiefe und macht ein L - Fundament am besten..

LG Maurermeister.

... dass die Mauer nicht umfällt.

Auf alle Fälle würde ich mich bezüglich Grundbesitzerhaftpflicht informieren.

Ansonsten gibt es nichts weiteres zu beachten.

Evt. könntest du oben auf der Mauer Beerenhecken pflanzen. Ich pflanze dieses Jahr an meinen Steilhang Pointilla und Vierbeeren oder eben Klassiker wie Josta, Johannisbeere, Stachelbeere ...

Aus was willst du die Mauer bauen?

Bei 80 cm musst du nichts hinterpflanzen, was du berücksichtigen musst. Mach ordentlich Moniereisen ins Fundament, Stäbe hoch, dass das Mäuerchen nicht weggedrückt wird von der Last des Häuschens. Genehmigung ist ja nicht erforderlich, wie du schreibst. Dann können neidische Nachbarn kein Amt rufen zum fotografieren. Das Amt ist wahrscheinlich froh, dass sie keine Mauer am Spielplatz errichten muessen. und du das bezahlst.