Wer muss die Rechnungen schreiben...?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Es ist mir durchaus klar, dass ich bezahlen muss, das steht außer Frage.

Dann Rücklagen bilden (wenn es um Summen geht) und Ball ganz flach halten.

Woher ich das weiß:Hobby

⚽⚾🏐ja aber welchen denn nun, wenn er mehrere hat😁?

Es geht mir nicht um das Geld...ich habe genug Rücklagen. Aber ich ärgere mich darüber, dass ich/wir immer pünktlich abgelesen haben...Zähler-Wasserstand ordnungsgemäß fotografiert und weitergeleitet haben...und jetzt kommt Max Mustermann daher und will mir Rechnungen schreiben...obwohl er gar nicht mehr die Firma besitzt. Die neue Firma hält sich natürlich zurück...die alten Rechnungen gehen sie ja auch nichts an...die Frage ist doch...wenn die alte Firma es versäumt hat Rechnungen zu schreiben, wie kann sie es jetzt, obwohl sie diese verkauft hat...mir noch Rechnungen schreiben. Und wie bitte schön, will Max Mustermann diese abrechnen...am Finanzamt vorbei auf das eigene private Konto...???...mhm...???

@Funnyfratz

...mache ich mich dann nicht sogar noch strafbar...???...Eigentlich kann ich doch nur an die Konten der neuen Firma (die die alte Firma gekauft hat)...bezahlen...bzw. überweisen ...oder mache ich jetzt einen Denkfehler...???

@Funnyfratz

Moment mal ! In deiner Frage oben sagst du dir liegen bisher KEINE Rechnungen für '18 und '19 vor. Hier schreibst du:

...die Frage ist doch...wenn die alte Firma es versäumt hat Rechnungen zu schreiben, wie kann sie es jetzt, obwohl sie diese verkauft hat...mir noch Rechnungen schreiben.

Du weißt doch noch garnicht, OB von denen noch eine Rechnung kommt ! Langsam wird's aber albern mit dir☹️!

WIR 2 Antworter raten dir hier einzig richtig und übereinstimmend zum ABWARTEN der TATSACHEN !!!

Bitte mach dich alleine weiter mit deinen Spekulationen verrückt, mir jedenfalls reicht es, hier ist kein Kindergarten oder Zirkus ! Tschüss

@Funnyfratz

Du macht Dich bisher überhaupt nicht strafbar.

Du schreibst:

... ist bekannt, dass ich noch 2 Rechnungen für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 bezahlen muss.

Du hast doch gar keine Rechnungen.

Es gibt doch höchstens Betriebskosten die noch nicht abgerechnet wurden.

Zu 2018. Diese Betriebskostenabrechnung hätte bis zum 31.12.2019 bei Dir vorliegen müssen, Sie ist es nicht. Damit ist sie verfristet und Du musst sie auch nicht mehr bezahlen, falls sie heute oder zukünftig noch eintrudelt. Auf ein eventuelles Guthaben hättest Du aber noch Anspruch. (Wenn Du zuviel im Voraus gezahlt hast)

Zu 2019. Diese Betriebskostenabrechnung muss (erst) spätestens am 31.12.2020 bei Dir eintreffen.

Der jetzige Vermieter (Fa. Müller GmbH) hat das Objekt zum 01.01.2019 übernommen. Inklusiv der bestehenden Mietverträge. Danach ist die Fa. Müller GmbH für die wahrscheinlich noch kommende Betriebskostenabrechnung für 2019 allein verantwortlich.

Wenn Herr Max Mustermann ein oder der alleinige Gesellschafter der Fa Müller GmbH ist, braucht Dich nicht zu kümmern. Dein Vermieter ist die Kapitalgesellschaft Müller GmbH.

Fazit:

  • Eine Betriebskostenabrechnung für 2018 ist verfristet.
  • Die Abrechnung für 2019 kann noch kommen. Das wäre in der Frist
  • Falls dort Positionen (Wasser- / Abwasser aus 2018) enthalten sind, brauchst Du diese nicht zu bezahlen.
@DietmarBakel

Danke "im Namen des FS". Ich habe mir das mit dem 1 und den 3 vollen Kalenderjahren geschenkt, WEIL der FS ja schon an einer einfachen Tatsache dass noch keine Rechnungen vorliegen scheitert.

Ich vermute auch, dass der FS einfach GLÜCK durch die Firmenübetnahme hatte und in deren Trubel die 18er-Rechnung zumindest nicht rechtzeitig beachtet wurde bzw. schlicht unterging.

Würde mich aber auch nicht wundern, wenn es so einer mit seinem Gefrage noch irgendwie schafft tote Rechnungen wiederzubeleben.☺️

@pool56

...sorry...ich habe mich unglücklich ausgedrückt...und ja...bis jetzt habe ich noch keine Rechnungen erhalten...es tut mir leid, dass ich Dich möglicher Weise verletzt habe...

@DietmarBakel

...vielen Dank für deine Geduld...und deine ausführliche Antwort...sie hilft mir etwas weiter...

@Funnyfratz

Hauptsache Du kannst wieder etwas ruhiger schlafen. Ich tue das nämlich jetzt. Gute Nacht.

@Funnyfratz

Nein nein, schon gut, du hast mich nicht irgendwie verletzt, ENTSCHULDIGUNG trotzdem gerne angenommen, aber du musst dir eingestehen das war viel Wind um nichts, okay, kaum etwas. "Kollege Erdbeere" hat's dir jetzt präzise erklärt.

Stell dich einfach drauf ein, das von der alten Firma die 18er Rechnung wegen der Übernahme vernachlässigt würde und du die GESAMTE WASSERKOHLE für 18 gespart hast.

FRAGE: Stimmt mein zwischen den Zeilen lesen, dass du auch keine WasserABSCHLÄGE im VORAUS zahlen musstest, denn sonst könntest du (wie 🍓 auch sagt) eventuell noch eine Rückzahlung bekommen ???

Wenn der andere FALL richtig ist, dass du eben noch KEIN WASSER für 18 bezahlt hast

ist 18 "voll dein Gewinn" und kannst 18 dann abhaken, weil seit Ende 19 VERFRISTET. Wie 🍓 sagt unbedingt genau PRÜFEN dass nicht in 19erRechnung versucht wird dir die unzulässige 18er doch noch unterzujubeln !

@pool56

...vielen Dank noch mal...eure Antworten haben mich auf alle Fälle in meiner Annahme bestärkt ...!!!

@Funnyfratz

Vielen Dank für den Stern und Gruß.

@Funnyfratz

Dass es sich bei deiner Frage um eine Betriebskostenabrechnung des Vermieters für seinen Mieter handelt, ging aus deiner Frage nicht hervor. Ich verstand, es sei die Rechnung des Versorgers als deinem Vertragspartner (z. B. als Eigenheimbesitzer) bzw. andere Direktverträge zw. dir und div. Versorgern.

Es ist mir durchaus klar, dass ich bezahlen muss, das steht außer Frage. Es wäre schön, wenn mir jemand hier mal auf die Sprünge helfen könnte.

Es mag dich, der du so pünktlich Zählerstände abliest ja ärgern, das der Gläubiger sich mit seinen Rechnungen Zeit lässt.

Dummerweise gibt für Privatpersonen als Leistungsempfänger aber keine Frist, innaherhalb derer eine Rechnung gestellt werden muss.

Lediglich die allgemeine Verjährung von 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Anspruchsjahrs. Oder Frist zur Geltendmachung von Betriebskostenarten n. § 556 BGB.

Die Forderungen unterliegen der allgemeinen Verjährung von drei Jahren. Bis Eigentümerwechsel darf der alte berechnen, danach der neue. Wo ist das Problem?

Diese Abrechnung der Betriebskosten Wasser/Abwasser ist gemäß Vereinbarung bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB mitzuteilen; nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

Die Rechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018 ist wegen Versäumung der einjährigen Abrechnungsfrist laut Vereinbarung somit ausgeschlossen. 

Zu diesem Schluss bin ich nach Recherche gekommen...es bezieht sich lediglich auf die Rechnung von 01.-31.12.2018. Die Rechnung für 2019 stelle ich nicht in Frage, sofern von neuen Eigentümer geschrieben...!!!

Sehen Sie das anders...worauf beziehen Sie ihre Antwort...???

Warte doch einfach entspannt ab bis oder sogar ob Rechnungen für '18 und '19 eintrudeln (rotzdem den voraussichtlichen Betrag vorhalten).

Theoretisch besteht doch die kleine Chance, dass für '18 keine Rechnung mehr kommt, da diese Firma nicht mehr existiert.

Nicht schon den Kopf machen über Dinge die sich eigentlich nur vorteilhaft für dich entwickeln können ! Besser auf Verjährung "lauern".