Wer muss die Kosten tragen wenn die Endleitungen beschädigt sind?

3 Antworten

Was bitte sind "Endleitungen" und was ist kaputt ?

Die Telekom ist nicht für Leitungen innerhalb des Gebäudes verantwortlich, das ist Sache des Eigentümers.
Wenn das/die Kabel in der Gebäudewand defekt sind, dann ist das Sache des Vermieters, außer ihr (oder auch der Vormieter) hat das Kabel innerhalb eurer Wohnung beschädigt (angebohrt z.B.).
Beschädigungen der Enddose sind regelmäßig auch Sache des Mieters, sofern diese nicht - nachweisbar - beim Einzug vorhanden waren.

Also: Wie lautet die genaue Diagnose vom Techniker ?


javido53 
Fragesteller
 01.09.2016, 14:10

Es sind die Kabel vom Hausanschluss zum Haus defekt

AnReRa  01.09.2016, 14:18
@javido53

Der Hausanschluss ist - wie der Name schon sagt - regelmäßig innerhalb des Gebäudes.
Die Telekom-Leitung kommt irgendwo durch die Kellerwand, dort sitzt ein Kasten (der Hausanschluss) und von dort wird es  in das Haus verteilt. Wenn der Techniker an diesem Hausanschluß gemessen hat und dort war die Leitung (noch) in Ordnung, dann ist es definitiv Sache des Hauseigentümers.

Was ist den das genaue Problem ?
Wenn z.B. Telefon geht, das Internet aber nicht, dann könnte das einer Uralt-Verkabelung geschuldet sein. Und die muss der Eigentümer nicht auf aktuellen Stand bringen. (Du hast kein Recht auf schnelles Internet ) Das wäre dann aber keine 'Defekt' im eigentlichen Sinne.

Hallo javido53,

ich muss gestehen, dass ich noch nicht ganz die Fehlerquelle identifizieren konnte.

Geht es um die Leitung vom KVZ (dem Verteiler an der Straße) zum APL (dem Hausverteiler, meistens im Keller)? Oder um die Leitung vom APL zur TEA (also die Verkabelung im Haus)?
Wenn es sich um die hausinterne Verkabelung handelt, läuft man meistens günstiger, indem ein ausgebildeter Fachmann (z.B. ein Elektriker) eine neue Leitung verlegt. Ein Techniker von uns muss diese dann nur noch am APL anschließen.

Natürlich kann auch ein Techniker von uns diese Arbeiten durchführen, jedoch ist dies mit einem höheren Aufwand und ggf. auch mit zusätzlichen Kosten verbunden (Wanddurchbrüche, etc.).

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

Also vom Schaltkasten bis zum Hausanschluss ist der Provider zuständig, danach der Vermieter...heisst wenn nach dem Hausanschluss noch eine Steigleitung in dein Stockwerk führt ist das Sache des Vermieters.