Darf der Vermieter die Kaminofennutzung verbieten?

9 Antworten

et Ihr auf Der Ofenheizungsvariante bestehen wollen, gibt, gäbe es 2 Möglichkeiten. Die eine, die event für beide gut tragbare wäre, Ihr übernehmt die Kosten der Modernisierung und VM reduziert die Kaltmiete um die 11%. Denn würde der VM diese umlagefähige Modernisierung selbst bezahlen, könnte der diese 11% auch umlegen. Die andere wäre, ihr übernehmt die Kosten und vereinbart einen überlassungskaufwert, welcher auch z.B. 10 Jahre auf 0 steht. Solltet Ihr früher ausziehen, müsste Euch der VM %ual die Verrohrung abkaufen.

Grundsätzlich habt Ihr aber kein Recht diese Kaminmodernisierung zu verlangen, so eine andere mitgemietete Heizmöglichkeit gegeben ist. Der VM kann Euch die Ofenheizung verbieten.

der vermieter tut nur was ihm der schornsteinfeger aufgetragen hat. ob er zur nachrüstung verpflichtet ist, kann sich aus dem mietvertrag ergeben. nicht jeder vorhandene kamin darf automatisch benutzt werden, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. daneben ist auch die möglichkeit vorhanden, daß der kamin benutzt werden darf, aber brennwerte nicht überschritten werden dürfen. der angeschaffte ofen ist möglicherweise nicht passend.

Der Fall ist wohl Grenzwertig zu sehen. Zunächst wäre Voraussetzung, das im Mietvertrag die Nutzung des Kaminofens erlaubt, zumindest zugestimmt wurde. Daraus "könnte" man natürlich auch ableiten, das durch die Nutzung des Ofens sich die Heizkosten reduzieren lassen, ungeachtet evtl. wohnlicher Atmosphäre -knistern im Kamin soll wohltuend sein-. Sollte die Anmietung der Wohnung seinerzeit von der Kaminnutzung, zumindest für Sie, Voraussetzung gewesen sein, würde ich so argumentieren. ABER: Wie es nun mal so ist im Leben, wenn der Eine es nicht will, stellt sich die Frage, soll man bleiben oder gibt es Alternativen? Ein wohnen im Dauerstress ist doch auch nicht so erquickend oder?

Wenn der Vermieter für die Wohnung eine andere Heizmöglichkeit bietet,muss er nicht reparieren lassen.Ihr könnt dann nur versuchen eine geringe Mietminderung zu erreichen, weil die Wohnung ja mit dem intakten Rohr vermietet wurde und Ihr dies also rechtmässig genutzt habt.Argument:Ohne ist die Wohnung weniger Miete wert.

Haben Sie eine Genhemigung des VM für den Ofen. Hierbei handelt es sich um eine baul. Veränderung, diese ist genehmigungspflichtig. Der vertragsgemäße Zustand der Wohnung ist ohne Ofen. Deshalb stellt sich die Frage der Kostenübernahme nicht. Im Gegenteil der VM kann Ihnen den Betrieb untersagen und den Rückbau fordern. Der Schornsteinfeger seinerseits wird den Ofen stilllegen, da offensichtl. entweder die Rauchgasdichte nicht mehr gegeben ist, oder der Schornstein in seinem jetzigen Zustand eine Gefahr darstellt. Auch das erhöhte Brandrisiko muss der Gebäudeversicherung gemeldet werden. MfG