Boden Beschädigt, wer haftet?

2 Antworten

Nein, er muss nicht für die gesamten Kosten hierfür bezahlen, sondern nur für diesen beschädigten Teil.

Hier ist auch der Abzug alt gegen neu zu berücksichtigen, d.h. Ihr zahlt nur den Zeitwert.

Der Vermieter behauptet, der Laminat wurde erst ein jahr vor dem Einzug neu gemacht, was mein Partner aber nicht glaubt wegen bereits starker Abnutzungsspuren. Wenn es doch so sein sollte, wie viel Prozent muss man denn dann bezahlen?

@fantasyflower

Der Vermieter muss selbstverständlich beweisen, dass der Boden erst ein Jahr vor Einzug neu verlegt wurde, wenn er sich darauf vor Gericht beruft.

Wie das Summenverhältnis aussieht, können wir nicht wissen. Weder wissen wir wie groß das Zimmer ist noch was für eine Art von Laminat und welches Schäden verursacht sein sollen. Alle diese Dinge werden berücksichtigt. So auch die Zeit wie lange der Boden tatsächlich in der Wohnung ist.

Einige Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung, da kann man dann sehen ob ein Anwalt nötig ist oder ob es ohne geht. Das kann man nun hier nicht sagen. 

Alt gegen Neu gibt es nicht und schon gar nicht .

Der Vermieter behauptet, der Laminat wurde erst ein jahr vor dem Einzug neu gemacht, was mein Partner aber nicht glaubt wegen bereits starker Abnutzungsspuren. Wenn es doch so sein sollte, wie viel Prozent muss man denn dann bezahlen?

Dann soll er Dir erst eine Kopie der Rechnung vom alten Laminat geben und sage, Du brauchst es für die Versicherung; dann wirst Du sehen wie alt der Bodenbelag ist.

Wie viel % man eventuell zahlen muss steht unter Anderem hier:

https://www.promietrecht.de/Renovierung/einzelne-Arbeiten/Fussboden/Schadenersatz-vom-Mieter-wenn-Laminatboden-beschaedigt-wurde-E2033.htm

Wenn der Vermieter Dir keine Kopie geben will dann, kann man sich ja denken was das bedeutet

wir sehen ihn morgen, bin mal gespannt wie er reagiert.