Wer muss den Gutachter bei einem Gewährleistungsfall bezahlen?
Ich habe ein defektes iPhone 4s das noch Gewährleistungsanspruch hat (23 Monate alt). Äußerlich ist das iPhone noch tadellos aber das Mikrofon ist defekt. Es rauscht sehr stark, dieser Fehler ist schleichend immer Stärker geworden.
Der Hersteller verweist auf den Händler wegen dem Gewährleistungsanspruch. Der Händler Vodafone verlangt für die kostenlose Reparatur ein Gutachten eines Sachverständigen. Möchte aber nicht die Kosten für das Gutachten tragen! Ist der Händler hier im Recht? Irgendwie erscheint mir die Händlergewährleistung sinnlos!
Das ganze dauert jetzt schon 8 Wochen. Jede Kommunikation mit dem Händler dauert in der Regel 2 Wochen. Die Hotline kennt den Unterschied nicht zwischen freiwilligen Garantie und gesetzlichen Gewährleistung.
4 Antworten
Bei Apple hast du nur 12 Monate Garantie. In der anschliessenden Gewährleistungszeit musst du selber nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Das zu beweisen fällt immer sehr schwer und ist selten erfolgreich. Ein Gutachter könnte mehr Erfolg haben, kostet dich aber eine wahrscheinlich höhere Gebühr als der Reparaturpreis (die Kosten eines Gutachters zahlt immer der Auftraggeber - also du).
Meine Vorredner haben völlig recht. Leider gehst Du in diesem Fall leer aus. Garantien sind tatsächlich eine freiwillige Leistung. Das Gewährleistungrecht sagt nur aus das die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe Mangelfrei sein soll. Was dein Dealer von Dir möchte ist das Du Ihm nachweist das dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Ich meine das dieses selbst einem Gutachter sehr schwerfallen wird. Also ist die Frage nach den Kosten für den GA sinnfrei weil Du keinen finden wirst der Dir ein solches Gutachten schlüssig erstellen wird. Grüße
bis 6 monate liegt die beweislast beim VK.. danach beim käufer...............
Wenn die Gesetzeslage so ist muss ich das akzeptieren! Also das heißt wir haben völlig nutzlose Gesetze!