Wer muss den Ausbau des Stromzählers bezahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ganz einfach, der zähler gehört zwar dem E Werk, der Zählerkasten aber dir...

du sagst ja auch nicht zu Avis, dass die sich ihren Leihwagen abohlen sollen, wenn du ihn nicht mehr brauchst.

und sooo schlimm ist das nun auch wieder nicht. das entfernen der Zuleitungen und der Ausbau des Zählers sind mit 1, bis maximal 2 AE (je 15 min getan) selbst die Kollegen bei denen es teuer ist, verlagen für die AE max. 15 € dazu gesellen sich noch die Anfahrtskosten. wenn du geschickt planst, sprich ein Kollege in der Nähe ist, kann man die auch klein halten. frag ruhig nach einer Pauschale. die wird man dir für eine solche Arbeit sicher nennen können. wir nehmen in der regel incl. Anfahrt, sofern nicht all zu weit, 30 € für den Ausbau eines Zählers. keine sorge, für 2 Zähler heißt das nicht gleich 60 €

lg, Anna

Danke für die Info. Alles so gemacht. 3 km entfernten Fachmann beauftragt, komplett 48 Euro.

Wenn es eine Mietwohnung ist, dann muss dich das nicht interessieren, dann ist das Vermietersache. Es ist richtig, dass die Zähler Eigentum des Versorgers sind, jedoch ist dieser nicht für dessen Montage verantwortlich - der Ein- und Ausbau muss von einem zugelassenen Fachmann erledigt werden, die Rückgabe an den Versorger muss quittiert werden.

Quelle? Sohn einer Elektrikerfamilie...

Nein, es ist eine DH.

Oder anders gesagt, Ein- Ausbau und Unterhaltung sind Aufgaben des Eigentümers. Solange das Ding hängt, zahlt man auch schön Grundgebühr!

@JaAl11

Nein - keine Grundgebühr - es handelt sich um Miete. Der Versorger ist lediglich für den ordnungsgemäßen Zustand zuständig, alles andere wie Betrieb, Wartung und Montage sind nicht seine Aufgaben

Das ist deren Eigentum,Du darfst den gar nicht abbauen,die müssen den selber abholen.Ich denke mal der ist immer noch verplomt,und mit dem serstören der Plomben kannst Du dich sogar strafbar machen nachher behaupten die noch du hättest den Zähler manipuliert,das die Heizung nicht mehr vorhanden ist ändert nichts an den Vertragsbedingungen,und das die Plomben unbeschädigt sein müssen.

Nicht ganz richtig. Der Ausbau des Zählers ist dem Grundversorger anzuzeigen und mit diesem abzustimmen. Für gewöhnlich kann aber der Ausbau an eine zugelassene Firma übertragen werden.

weil du schuld an der sache bist bezahl deine schulden

Sollen die sich den doch selbst holen, wen sie den haben wollen.

So dachte ich mir das auch.

Die wollen den ganz siche rnicht habne, sondern der Fragesteller will den los werden. Solange kein nachgewiesener Ausbau stattgefundne hat und der Zähler nicht beim Energieversorger ist, zahlt der Fragesteller ja die Grundgebühr - wieso sollte also der Versorger das Ding haben wollen?