Wer ist für das verlegen einer Telefonleitung in die Wohnung zuständig?

6 Antworten

Normalerweise übernimmt der Vermieter solche Kosten.

Oder hat dieser dir bereits anderslautendes gesagt?

Nein. Im MV steht auch kein Ausschluss von dem Anschluss drin.

Steht denn im MV etwas von Telefonanschluss? Denn falls nicht, ist der VM auch nicht verpflichtet, einen funktionalen Anschluss bereitzustellen. Ich würde hier allerdings - aufgrund der vorhandenen Anschlussdose - vorschlagen, mit dem VM eine Kostenteilung zu vereinbaren. Aber wie gesagt - sofern der MV den Telefonanschluss nicht aufführt, gehört er nicht zur Mietsache, und der VM ztträgt keine Kostenpflicht dafür.

Wie so oft im Leben kommt man hier mit vernünftiger Kommunikation (vermutlich) schneller und stressfreier zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung...

Habe mich mal an der Anwaltshotline schlau gemacht. Wenn es der MV nicht explizit ausschließt gehört es zur Grundversorgung dazu, ein Telefonanschluss in der Wohnung zu haben. Das Problem ist eben der letzte Meter. Jeder schiebt sich im Kreis den schwarzen Peter zu.

@Mlch4

Wenn es der MV nicht explizit ausschließt gehört es zur Grundversorgung dazu

Diese Aussage ist leider schlichtweg unbrauchbar; hier hätte mich mal die juristische Quelle dazu interessiert... Richtig ist der umgekehrte Fall; ist der Telefonanschluss im MV aufgeführt, dann ist der VM auch verpflichtet, selbigen gebrauchsfertig zu unterhalten.

Was man hier allerdings anführen könnte, wäre die konkludente Folgerung, dass bei Vorhandensein einer WAD diese auch gebrauchsfähig sein müsste. Aber das dürfte wohl die Beauftragung des Telefonianbieters zur Verlegung resp. Reparatur ggfs. billiger sein.

Alles übertrieben, warte einfach mal ab. Villeicht akzeptiert der Vermieter die Kosten auch einfach, und du bekommst keine Rechnung o.Ä.

Nur wenn im MV zugesichert, ist der Anschluss vom Vermieter funktionstüchtig bereitzustellen.  Ansonsten käme dein Versorger für die kostenpflichtige Installation in Frage.

Die Verlängerung zum von dir genehmen Ort kannst du unproblematisch selbst kostengünstig für wenige Euros realisieren. Du brauchst nur ein paar Meter Telefonleitung und eine weitere TAE =Telefonanschlusseinheit=Telefondose. Du schraubst den Deckel ab und klemmst die gleichfarbigen beiden  Leiter des Kabels (vieradrig, nur zwei benötigt) an. Das Kabel dann im Kabelkanal zum Anschlussort führen. Die neue TAE setzen und wieder die gleiche Farben an die selben beiden Klemmen anschließen. Deckel drauf und schon ist das Problem gelöst. Bei Telekom u. a. kostet es wohl so um 100 Euro.

Nur wenn im MV zugesichert, ist der Anschluss vom Vermieter
funktionstüchtig bereitzustellen.  Ansonsten käme dein Versorger für die kostenpflichtige Installation in Frage

Ack.

Die Verlängerung zum von dir genehmen Ort kannst du unproblematisch selbst kostengünstig für wenige Euros realisieren.

Äh - das ist aber am Thema vorbei. Es liegt hier ja eine Unterbrechung zwisch HVT und WAD vor. Was sollte ihm die die Verlängerung nützen (mal abgesehen davon, dass das streng genommen nicht zulässig ist)?

@FordPrefect

Von der TAE in der Wohnung ausgehend darf ich sehr wohl weitere Verkabelungen vornehmen, so wie ich es brauche. Bis zur TAE darf ich als Mieter nix ändern.

Wie schon geschrieben, der Vermieter ist nur zuständig, wenn er die Wohnung mit Telefonanschluss vermietet . Der muss dann nach Anmeldung beim Provider auch funktionieren.

Hier ist das Signal aber  vom Verteiler im Keller zur Wohnung nicht durchgängig. Nun ist die Frage, ob der Elektriker die Dose geöffnet hat. Möglicherweise ist nur eine Klemmstelle lose?

Jedenfalls, wenn beim Vormieter ein funktionierender Anschluß da war, muss es möglich sein, herauszufinden, warum der nicht mehr geht. Möglicherweise hat der Vormieter den Anschluss vom Korridor verlegt. Der ist evtl. irgendwo unter der Tapete verschwunden. Niemals wird die Telekom die TAE hinter der Einbauwand setzen. Frag doch einfach den Vermieter oder andere Mieter im Haus, wo die TAE bei ihnen original installiert ist.

Nein, der Hausbesitzer ist dafür nicht zuständig, er muss nur die Zuleitung zum Hausanschluß (meist im Keller) gewährleisten. Für die Leitungsverlegung vom "Übergabepunkt" (Keller) in deine Wohnung musst du selber beauftragen, kostet je nach Anbieter 80-100 Euro.