Wer muss bei Windschaden an der Miethalle bezahlen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist natürlich bedacht nicht einen Schaden zu zahlen, der durch den Mieter verursacht wurde. Also war Sturm? Gurgel quälen, es gibt Wetterdaten im Netz. Datum Uhrzeit festhalten. Auch die an denen der Vermieter informiert wurde.

Der Reparaturversuch ist nett aber ohne Dokumentation vom Schaden.... Eine Argumentation kann sein, dass man das offensichtlich ausgehangene Tor sichern musste, weil Folgeschäden eines beisp. flatternden Tores, es völlig zerstört hätten und Gefahr für Menschen bedeuten. Ist das Tor selbst nicht beschädigt, aber der Motor nun defekt ist es auch egal. Ich denke es hat eine Sicherheitseinrichtung angesprochen und die blockiert jetzt, weil defekt, verstellt oder verbogen. Oder eine Handbedienung wurde aktiviert und das Tor ist nun entriegelt.

Vertrag lesen. Das ist Gewerbe und alles mögliche kann frei vereinbart werden.

Tore müssen strenge Kriterien erfüllen, diese sind auch Windlast. Ein Zelt mit Tor ist oft mies aufgebaut und erfüllt diesen Standard nicht. Das herausspringen aus der Führung ist nicht erlaubt bei Toren, weil gefährlich. Passiert dennoch, weil oft billiger Mist verbaut wird, der dann beim Lüftchen schon rausweht. Das Panel biegt sich unter Windlast und diese Banane erlaubt es, dass das Tor herausspringt.

Am Tor muss ein Typenschild sein und dort müssen die Daten stehen, auch Windlast.

Ein Planenrolltor als Gebäudeabschluß ist eine fragliche Konstruktion (Windlast/Einbruch) Wird schon gemacht, am MUC Flughafen ist das auch aber dahinter sind feste Tore.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

.... Windschaden bei Gewerbe meist der Mieter, so bestimmt auch Deine mietvertraglichen Vereinbarungen.

Schaue in die Urkunde, und setze Deinen Berater/Makler ggf. auf den Topf, wenn er Dir einen solchen Baustein verweigert hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Verleiher solch witterungsanfälliger Hallenzelte wird bestimmt in den Mietverträgen und in seinen AGB einige Sätze zu HAFTUNG und HAFTUNGS-AUSSCHLÜSSEN stehen haben. Und dort dürfte auch stehen für was er keinesfalls haftet. Zudem wird ihm das Herausrutschen aus den Führungsschienen bekannt sein.

Newguy123 
Fragesteller
 06.02.2020, 15:50

Der Vermieter hat soweit ich weiß keine erfahrungen mit Hallenzelten da er das grundstück vor kurzem erst gekauft hat und wir einen ganz normalen Mietvertrag mit den grundeinträgen gemacht haben. Ohne irgendwelche zusätze

pool56  06.02.2020, 16:21
@Newguy123

Dann kann ich deine Vermutung hinsichtlich unwilligem Vermieter bestätigen. Das "riecht" nach Ärger + RechtsAnwalt.

Lass dich aber nicht 'verarschen', es ist SEINE Halle und ER haftet für Schäden bzw. seine Versicherung, Ausnahme: du hast eigenmächtig gehandelt, ABER auch da (siehe bei Automatik1) gibt es die Berechtigung dies zu tun, UM größeren Schaden (Dringlichkeit!) abzuwenden.

Das ist normalerweise Vermietersache.

In dem Fall wäre es ein Versicherungsfall, das Problem ist aber jetzt, dass Du nachweisen müsstest, dass Du durch Deinen Reparaturversuch nicht erst den Defekt verursacht hast.

Hast Du evtl. Fotos gemacht, bevor Du das Tor wieder eingehängt hast?

Newguy123 
Fragesteller
 06.02.2020, 14:46

Leider nicht nein 🤔

Hallo,

Kann der Vermieter Ihnen in irgendeiner Weise einen Verschuldensvorwurf im Hinblick auf die Beschädigung machen, zB weil Sie das Tor im Vorfeld zu der Windböe nicht hinreichend gesichert, nicht ordnungsgemäß bedient haben o.ä.?

Newguy123 
Fragesteller
 06.02.2020, 15:48

Kann er eigentlich nicht da das Tor ordnunsgemäß bedient wurde und es keine zusätzlichen sicherungsmaßnahmen gibt 🤔