Darf der andere Hausbewohner den Weg zur Haustüre mit einem Tor versehen?

5 Antworten

Hier müssen die Eigentums- und Mietverhältnisse klargestellt werden.

Bewohner des EG > Eigentümer der Wohnung oder Mieter?

Deine Wohnung: Du bewohnst sie als Mieter, dein Vermieter ist nicht Vermieter des EG?

Egal wie die Realität aussieht. Der Errichter des Zaunes mit Durchgangstür zum Haus begeht eine Besitzstörung, wenn er dir keine Schlüssel über deinen Vermieter zu dieser Tür aushändigt.

Lösung: Sofortige Beschwerde bei deinem Vermieter mit Hinweis, dass eine einstweilige richterliche Anordnung am AG beantragt wird, wenn die erforderlichen 2 Schlüssel nicht sofort (heute noch) ausgehändigt werden.

Das gälte für den Fall, wenn die Zauntür bereits verschlossen sein sollte.

unbekannt0199 
Fragesteller
 10.09.2020, 16:57

Der Bewohner des EG ist Besitzer seiner Wohnung aber nicht Vermieter unserer Wohnung.
Von unserem Vermieter haben wir noch keine Rückmeldung, ob das angesprochen war.
Man fühlt sich jetzt dadurch einfach total eingesperrt.

Gerhart  10.09.2020, 17:08
@unbekannt0199

Besitzer der Wohnung bedeutet, er ist Mieter. Ich vermute aber, er ist Eigentümer der EG-Wohnung. Du als Mieter hingegen bist Besitzer deiner OG-Wohnung.

Der OG-Bewohner ist Errichter der Einfriedung, hat dir aber nicht die Schlüssel für die Zauntür ausgehändigt? Dein Vermieter antwortet nicht auf deine Anfrage? Ist da ein Grund zu erkennen? Kannst du ihn nicht per Telefon oder e-Mail erreichen? Der EG-Bewohner spricht auch nicht mit dir? Ist die Zauntür bereits verschlossen?

Es ist für mich eine sehr unübersichtliche Lage. Entscheidend ist aber, ob du ungehindert die Zauntür passieren kannst oder nicht. Bitte antworte schnell, dann erkläre ich wie du am schnellsten zum Schlüssel kommst, falls du ein- oder ausgesperrt bist.

Etwas wirr.

Gehört denen, aber er macht was?

Bestimmt, ich kenne keinen Mieter, der etwas verbotenes macht.

Und wenn es Dein Vermieter ist, wird er das auch dürfen, fürchte ich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
unbekannt0199 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:00

Ist auch etwas kompliziert zu beschreiben.

Die untere Wohnung gehört nicht der gleichen Person wie unsere Wohnung.
Und diese Person hat jetzt einen Zaun um das Grundstück gebaut und ein Tor über den Weg zu der Haustür.

schleudermaxe  08.09.2020, 22:01
@unbekannt0199

Dann kann es aber kein ZFH sein, dann wird eine Eigentumswohnung angemietet worden sein.

zwei Familienhaus

zwei Familienhäuser? Zweifamilienhaus?

Wahrscheinlich meinst du Letzteres.

Aber darf er überhaupt ohne unsere Zustimmung (oder die Zustimmung unseres Vermieters) einfach den Weg mit einem Tor absperren?

Hat er doch gar nicht. Denn: ...bis jetzt ist es noch offen

Wer hat den Zaun und das Tor errichten lassen? Der, der unten wohnt, oder euer Vermieter? Wie hat sich der, der es hat bauen lassen, zu eurer zukünftigen Zutrittsmöglichkeit geäußert? Ihr habt ihn doch bestimmt schon dazu gefragt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eure Zustimmung interessiert nicht, nur die des Vermieters. Das Tor muss natürlich offen bleiben oder ihr mit Schlüsseln ausgestattet werden.

Wenn sich alle Eigentümer des Grundstücks einig sind, warum sollten sie nicht ein Tor aufstellen können?

Du musst natürlich Zugang zur von dir gemieteten Wohnung behalten.