Wer mit dem Einkaufswagen ein Auto beschädigt und sich dann davon macht, begeht keine Fahrerflucht, weil nicht beim Betrieb des KFZ entstaden. Ist das immer so?

2 Antworten

Natürlich begeht er Fahrerflucht.

Die Rolle des Unfallverursachers mit sämtlichen Rechten und Pflichten bleibt gleich. Somit kann sich auch ein Fußgänger der umgangssprachlichen „Fahrerflucht“ schuldig machen, wenn er einen Unfall verursacht und danach das Weite sucht.

Quelle, 2018-08-12, 19:02: https://autorevue.at/ratgeber/fahrerflucht-fussgaenger-radfahrer

§ 142 StGB kennt nur den Unfallbeteiligten. Nirgendwo steht, dass der ein Auto dabei haben muss.