Brauche ich zur Klage wegen der Benotung einer Abiturprüfung unbedingt einen Rechtsanwalt?

3 Antworten

Mit einem Widerspruch sollte man vorsichtig sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Note dann nach oben korrigiert wird.

Es geht um die Klage, nicht um das Widerspruchsverfahren !

@Geochelone

Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein.

Ich darf dich an den Text des Fragestellers erinnern:

Zum Widerspruch erheben gegen die Bewertung.

Aber auch bei einer Klage, kann die Note nach oben korrigiert werden und zwar dann, wenn man der Meinung ist, dass die Arbeiten zu gut bewertet wurden.

@Unterfranke61

Das ist doch nicht das Thema... 6 setzen !

@Geochelone

Troll bitte wo anders!

Ja, ist ratsam. Aber überleg´ dir so eine Klage vor dem Verwaltungsgericht genau. Nur das Gefühl, unfair benotet worden zu sein, wird dir nicht helfen. Hier muss eine wirkliche Fehlbeurteilung nachgewiesen werden können. So etwas schaffst Du als Laie nicht. Aber Vorsicht, wenn Du verlierst, wird es recht teuer.

Nein, vor dem Verwaltungsgericht herrscht kein Anwaltszwang.

Aber deine Erfolgsaussichten ohne Anwalt sind fast nicht existent.