Rücktritt von Möbel Kaufvertrag?

3 Antworten

Wenn ihr vor Ort im Möbelhaus einen Vertrag über die Lieferung von Möbeln abgeschlossen habt, habt ihr leider wenig Chancen.

Es gibt hierbei kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

Auch eine Anfechtung wegen Irrtums nach §119 BGB ist wenig hilfreich. Unabhängig davon, dass man damit auch erst mal durchkommen müsste, gibt es dann noch ggf. Schadenersatz für den Händler nach §122 BGB.

Insofern sind Änderungen hier seitens des Möbelhauses reine Kulanz. 

Versucht, nett mit denen zu sprechen und ggf ein paar Goodies herauszuschlagen, viel mehr (und eigentlich nicht mal das) kann man hier nicht erreichen.

Anders sähe es aus, wenn ihr das Geschäft komplett online oder per Telefon abgewickelt habt. Dann hättet ihr ein Widerrufsrecht.

Du kannst versuchen, diesen Vertrag gemäß § 119 BGB wegen Irrtum anzu-fechten. Als Du den Vertrag unterzeichnet hast, warst Du in einem falschen Glauben. Hole Dir nötigenfalls die Unterstützung der Verbraucherzentrale.

Hier die Rechtsgrundlage:  https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Ich sag nur:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html


nicht über den Tisch ziehen lassen, die Verkäufer/innen haben meist selbst keine Ahnung was sie überhaupt sagen/machen/dürfen ;D

Auch wenn der eine oder andere Verkäufer sicher keine Ahnung hat (oder haben will), so haben leider auch viele Käufer diesbezüglich keine Ahnung.

Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht! 

Es gibt nur ein Widerrufsrecht für bestimmte Vertragsarten, insbesondere für den sog. "Fernabsatz", also u.a. Online- und Telefongeschäfte - und selbst da gibt es Ausnahmen.

Auch wenn die Frage zu wenige genaue Informationen gibt, so sind die Schlagworte "Möbelhaus", "Anzahlung" und "Mitarbeiterin" doch Indiz genug dafür, dass es hier um einen Kauf direkt in einem Möbelhaus ging. Wenn der Vertrag vor Ort in einem Möbelhaus geschlossen wurde, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelne Möbelhäuser räumen das zwar freiwillig ein, aber ein Anrecht darauf hat man nicht.

@soedergren

Aber anfechten wird man wohl können.

@nanfxD

Wenn man den Nachweis führen kann, dann sicher. Bleibt aber dann immer noch Schadenersatz nach 122 BGB.