Hallo zusammen, kurze Vorgeschichte: Meine Freundin und ich sind vor knapp 6 Monaten in eine 2 Parteienhaus zur Miete gezogen. Wir bewohnen das 1OG. inklusive einer 42qm Terrasse. Die Privatvermieterin wohnt gegenüber – Das Haus ist neu gebaut worden und modernVorab sei angemerkt, dass der direkt Nachbar (freistehendes Haus mit direkt angrenzenden Grundstück an die Terrasse (Terrasse geht über eine Garage)) keinerlei Probleme mit Sichtschutzhöhen oder Sonnensegel oder anderen Vorhaben hat! Von dieser Seite gibt es daher keine Probleme/Einwände!Nun sind wir bis dato davon ausgegangen, dass das Mieter/Vermieterverhältnis sehr positiv ist, so haben wir vorab alle Vorhaben angesprochen, weniger im Sinne um sich eine Genehmigung einzuholen.Vorhaben: Sichtschutz mit Weidenmatten 1,50m+ Sonnensegel 5x5x7m auf 3 Pfosten mit 2,40m;2,10m;2,10m,3 Dinge sind mir hier, so hoffe ich, bewusst. 1)Bei der Sichtschutzhöhe (da dies eine dauerhafte Anbringung ist) muss beachtet werden, dass angrenzende Grundstücke, bzw. deren Eigentümer mit der Höhe über der Norm einverstanden sein müssen. Das ist hier der Fall.2)Sonnensegel: sofern die Anbringung eines Sonnensegels eine bauliche Maßnahme mit sich bringen würde, bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Ich werde das Stangensystem jedoch am Geländer befestigen, so dass weder eine Verankerung in die Garagendecke, noch in der Hauswand erforderlich sein wird! (Die Befestigung ist sicher! Auch wenn das wohlmöglich schwierig erscheinen mag, lassen wir das aber mal außer Acht)3)Der Vermieter kann eine Veränderung am Hause untersagen, wenn die Änderung das Gesamtbild des Hauses nicht entspricht. Jetzt muss man hier etwas weiter die Materie gehen. Wo/wann trifft das zu und wann nicht! Stichwort kitschiger großer Sonnenschirm, Sonnensegel, Pavillon! Ein Sonnensegel sofern es nicht an der Wand verankert wird, könnte in der Betrachtung einem Pavillon gleichgestellt werden. Pavillons hingegen wurden vor Gericht schon thematisiert. Hier kann der Vermieter das Aufbauen untersagen, da der Pavillon saisonal aufgebaut wird und daher eine dauerhafte Anbringung wäre und so das Gesamtbild des Hauses beeinflussen kann (Es ist nicht üblich, dass Pavillons tagtäglich auf und abgebaut werden). Nicht aber bei einem Sonnenschirm. Dieser kann abends eingezogen werden! Dagegen kann ein Vermieter nichts sagen. Ergo kann ich auf meinem Sonnenschirm viele bunte Marienkäfer haben und keiner kann was sagen. Das Sonnensegel aber kann hingegen genauso schnell auf-/abgebaut werden wie ein Sonnenschirm. Die 3 Ecken werden mit Seilen und Verankerungen befestigt. Soll heißen: lösen, abziehen, aufrollen fertig! Keine langfristige Befestigung.Lange Rede kurzer Sinn. Meine Vermieterin will mir das Sonnensegel verbieten, da es 1) nicht mit ihr abgesprochen wurde (was ich habe) und 2) sie keine Genehmigung erteilt hat. Habe ich hier Recht oder nicht? Kann mir hierbei einer vlt. mit seiner/ihrer Sicht der Dinge helfen? Vielen Dank LG Alex
Ad 1. Ich habe nach Erfahrungen gefragt und meine Erfahrung mitgeteilt.
Ad 2. Nun wenn eine Rechnung gekommen wäre, hätte ich das so nicht gefragt und behauptet.
Ad 3. Ich kann sehr wohl beurteilen was ein realistischer Preis ist, weil ich selbst viele Jahre lang in der Branche tätig war.
Ad 4. Selbstredend habe ich die Leistung reklamiert. Die Reklamation ist ein kaufmännisch juristischer Vorgang und unabhängig von meiner Frage hier auf der Plattform. Meine Erfahrung damit werde ich hier teilen.
Ad 5. Das Auswaschen des Sandes verursacht Folgekosten und entspricht nicht der Leistungsbeschreibung.
Zu Guter Letzt. Wir sind hier nicht zwingend per Du und sollten vermeinden in abfälligem und beleidigendem Ton mit einander zu kommunizieren. Schon gar nicht wenn man inhaltlich so wenig beizutragen hat.
Die Frage war: "wer hat Erfahrugnen mit der Firma Haussanierung Netscher". Diese haben Sie offenbar nicht, es sei denn Sie arbeiten für diese Organisation.
P.S.: Meine Mutter lebt allein, ist 84 Jahre alt und ist hier wie es aussieht geschickt überredet worden für mehr als 25€ pro m2 Plattenreinigung zu kaufen. Vergleichswerte liegen bei einem Drittel z.B. http://www.steinrein.com/preisliste/ Da ist viel Luft für etwas (ungeeigneten) Sand.
Damit wir hier nicht so anonym bleiben. man erreicht mich unter km@kmcon.de Kurt Maier