Wer hat Anspruch auf die Möbel nach dem Tod?

4 Antworten

Du schreibst, habe ich ihrem Ehemann das Schlafzimmer überlassen.

Hatten die Eheleute Gütertrennung?

Nach deiner Mutter haben ihr Ehemann und du geerbt. Im Verhältnis nach dem Güterstand der Ehe Wieso gehst du also davon aus, dass das Schlafzimmer dir überhaupt zusteht/zustand? Siehe § 1932 BGB.

Möbel gehören zum Familienunterhalt. Werden meines Wissens selbst bei der Scheidung nicht als Vorbehaltsgut gewertet.

Ohne nachweisbaren Absprachen zwischen dir und dem Ehemann der Mutter ist der Erbfall Mutter „erledigt“.

Mit seinem Testament hat er offenbar deinen sentimentalen Wert der Einrichtung gewürdigt. Einen Anspruch auf den Schrank hattest du nie. Nur auf die Anrechnung des Schrankwertes auf den Nachlasswert. Wie man sich über solche Haushaltseinrichtungen einigt, wenn der Haushalt aufgelöst wird? Man kann alles verkaufen und das Geld teilen.

In meinen Augen hattest du nie einen Anspruch auf die Möbel.

bis sie auszieht.

Wenn sie noch in der Wohnung wohnt, muss sie Dir nichts aushändigen.

Kann ich die Herausgabe einfordern?

Vermutlich nicht.

Entscheidend ist der Teil: bis sie auszieht. Dann sind die Sachen alle wieder mit auszuhändigen.

Zieht die Dame denn aus?

leakatze 
Fragesteller
 07.05.2020, 17:43

Nein

Dea2019  07.05.2020, 21:02
@leakatze

Dann hast du keinen Anspruch auf Herausgabe der Möbel. Das Testament ist ja eindeutig formuliert in der Hinsicht.

Auf den Tod der Mutter kannst du dich nicht mehr berufen, die Möbel sind damals in den Besitz des nun Verstorbenen übergegangen. Und er hat wie gesagt eine eindeutige Verfügung getroffen. Die kannst du nicht aushebeln.

Die Möbel Deiner Mutter standen dem Ehemann zu, nicht Dir.

Die neue Frau muss nichts herausgeben.