Wer hat Anspruch auf die gezahlte mietkaution wenn Expartner ausgezogen ist?

5 Antworten

Du hast sie nachweislich gezahlt, also steht sie Dir zu

twinsmom449 
Fragesteller
 21.03.2019, 09:28

Ja das habe ich aber mein Ex meint ihm steht die Hälfte zu!

Idris164  21.03.2019, 09:30
@twinsmom449

Nein, das kann er vergessen...

mach deinen Vermieter drauf aufmerksam, dass du es gezahlt hast

Zakalwe  21.03.2019, 09:32
@twinsmom449
 aber mein Ex meint ihm steht die Hälfte zu

Weise ihn freundlich daraufhin, dass dir dann von ihm auch noch die Hälfte der Miete für die ganzen Jahre zusteht, denn er hat ja nie gekündigt. Unter der Voraussetzung kann er gerne die Hälfte der Kaution haben.

Idris164  21.03.2019, 09:33
@Zakalwe

Nicht einmal dann Stände ihm die Hälfte zu :)

twinsmom449 
Fragesteller
 21.03.2019, 09:34
@Idris164

Das ist ja auch nachweisbar Die Geschäftsstelle sagt das ist privatrechtlich zu klären und der Mietbetreuer hat aber wohl meinem Ex gesagt ihm stünde die Hälfte zu .

Das ist so nervig und mein Ex unterschreibt auch nur die Kündigung der Wohnung wenn er den Anteil der Kaution bekommt obwohl er seit 2016 hier nicht mehr wohnt verheiratet ist und woanders gemeldet ist total bescheuert.

du hast die Miete bezahlt, du hast die Kaution bezahlt. Das Geld aus der Kaution wird deinem Konto gut geschrieben.

Wenn der Ex sich weigert zu unterschreiben, dann sage ihm, dass du dich aus dem Mietvertrag rausnehmen lässt (tu einfach so, als wenn der Vermieter dem schon zugestimmt hat) und er dann die Miete weiter zahlen darf. Er will Rechte? Dann bekommt er auch Pflichten!

Verweigert einer der Partner die Zustimmung, so muss der auszugswillige Mieter zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben. Die Kündigung ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Damit endet auch das Mietverhältnis des nichtauszugswilligen Mieters.

https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/nichteheliche-lebensgemeinschaft/

Daher kann keiner der Partner den Mietvertrag allein kündigen. Wenn ein Partner auszieht, haften trotzdem beide gegenüber dem Vermieter weiter für in voller Höhe für die Miete.

Der Ex ist nachweislich schon seit Jahren raus, ohne dass er aus dem Mietvertrag entlassen wurde. Er haftet also immer noch gegenüber dem Vermieter. Wenn er sich das antun möchte, dann kann er ja gerne eine zivilrechtliche Klage einreichen um an die Hälfte der Kaution zu kommen und Gefahr laufen die Jahre die Miete anteilig zu zahlen... Das solltest du ihm klar machen!

Jetzt möchte ich ausziehen und der Vermieter sagt es müssen beide die Kündigung unterschreiben.

Richtig - Ihr habt ursprünglich beide gemeinsam diese Wohnung angemietet und den Vertrag unterschrieben, ergo muss diese Kündigung auch von beiden Mietern unterschrieben werden.

Die Kaution wird i.d.R. / meist demjenigen ausgezahlt, der sie ( nachweislich ) ursprünglich geleistet hat. Allerdings :

https://www.promietrecht.de/Mietsicherheit/Abrechnung-/-Freigabe/Rueckforderung-der-Mietsicherheit/Mehrere-Mieter-Kaution-zurueckverlangen-zurueckbekommen-E3103.htm

Richtig, beide müssen die schriftliche Kündigung unterschreiben, sie wäre sonst unwirksam.

Nach spätestens 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung ist die Kaution mit einem geringen Zurückbehalt für die offene BK-Abrechnung zur Rückzahlung fällig.

Die Wahl des Empfängers ist dem Vermieter vorbehalten. Darüber müssten/könnten sich die Parteien (du und Ex) einigen.

Wenn das Kautionskonto oder das Sparbuch auf deinen Namen angelegt wurde, ist allerdings folgerichtig die Kaution auch in dich herauszugeben.

Wie du dich dann  mit dem EX einigst, ist nicht mehr Sache des Vermieters.

So ihr lieben ich danke euch sehr für eure Unterstützung und Antworten.Ich habe nochmal meine Kontoauszüge gecheckt und festgestellt das er aktiv an den Vermieter 1xvolle Monatsmiete gezahlt hat und Mietkaution auf mein Konto von 150€ die Kaution insgesamt betrifft aber 1700€. Jetzt weiß ich nicht kann er diese 2Summen zurück fordern oder nicht??

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung