Wer haftet bei "Unfällen" mit dem Fahrschulauto?
Hallo ihr Lieben.
Folgendes ist heute passiert: Meine Schwester hatte heute ihre praktische Fahrprüfung. Nach 20 Minuten meinte der Fahrprüfer, sie solle zum TÜV fahren. Durchgefallen. (Leider berechtigt) .. Als ob meine Schwester nicht schon traurig genug wäre, bekommt sie ERNSTHAFT VOM FAHRLEHRER einen Anruf, dass SIE SEINE FELGEN ZAHLEN MUSS!!!!! Sie ist heute gegen den Bordstein gefahren.
Das kanns doch nicht sein oder?? Der Fahrlehrer meinte, er sei dagegen nicht versichert.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass meine Schwester dafür nicht haften muss.
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Ist es nicht ihr Problem, dass er nicht versichert ist (Ich glaube sogar, dass die Versicherung schon von dem Fahrschüler bezahlt wird, wenn er die Theoriestd. und Praxisstd. bezahlt. Außerdem muss doch eben erst ein Fahrschulauto auch zusätzlich eine Versicherung haben, odern icht)
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Ist er der Fahrleher. Er ist doch dafür zuständig, dass sowas nicht passiert. Und wenn es passiert, dann gilt der Fahrleher doch als Fahrzeugführer.
Seid ihr auch der Meinung, dass er nicht im Recht steht? Ich überlege, ob ich nicht unsere Versicherung mit ins Boot hole.
17 Antworten
Der Fahrlehrer haftet und zwar ohne Wenn und Aber.
Zitat:
Fahrlehrer ist verantwortlich
Nach dem Straßenverkehrsgesetz - kurz: StVG - haftet grundsätzlich der
Fahrzeugführer für Schäden, die er schuldhaft herbeigeführt hat. Von
dieser Regel trifft § 2 Abs. 15 S. 2 StVG aber eine Ausnahme für Fahrten
von Fahrschülern, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen: Hier gilt der
begleitende Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des
Gesetzes. Denn durch die Pedale auf der Beifahrerseite kann er
unmittelbaren Einfluss auf das Fahrzeug nehmen. Das bedeutet aber auch,
dass er den Fahrschüler ständig beobachten und bei gefährlichen
Situationen jederzeit eingreifen muss. Er muss verhindern, dass der
Wagen über eine rote Ampel fährt, und rechtzeitig bremsen, bevor es zum
Auffahrunfall kommt. Gelingt ihm das nicht, ist er für begangene
Verkehrsverstöße des Fahrschülers verantwortlich.
Zitat Ende
Ob der Fahrschüler den Schaden regulieren muss, hängt davon ab wie hoch der Grad seines Verschuldens anzusehen ist. Hat er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, indem er sich klaren Anweisungen des Fahrlehrers widersetzt hat und hätte erkennen müssen, dass das Verhalten zum Unfall führen kann oder hat er den Schaden gar absichtlich verursacht, wird er den am Fahrschulwagen auch ersetzen müssen. In allen anderen Fällen ist von einer (Mit-)Haftung des Fahrlehrers auszugehen.
Gemäß § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt bei Fahrschülern der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeuges.
selbst wenn ich Anweisungen des Lehrers nicht befolge.. zb bremsen.. für was hat der Fahrlehrer eigentlich seine Pedale um einzugreifen ???
Der Fahrlehrer darf während einer Prüfung nur eingreifen wenn tatsächlich Not besteht.... aber wenn sie dummerweise das Auto über einen hohen Bordstein fährt darf er ja nicht ins Lenkgrad greifen.....
ins Lenkrad greifen nicht... ABER bremsen.. der hat doch Augen im Kopf oder ???
Es war eine PRÜFUNG!
na und.. selbst in einer Prüfung darf der Fahrlehrer da eingreifen.. Bordstein hin oder her
Darf er eben NICHT. Wenn der lehrer bremst is das durchgefallen
du checkst ja mal gar nichts..wenn man auf den Bordstein fährt ist man so oder so durchgefallen.. denn ein Auto hat NICHTS auf dem Gehweg zu suchen.. es ist die Aufgabe des Fahrlehrers da einzugreifen.. es könnte ja auch nen Fußgänger erwischen ?? ALSO DARF DER LEHRER EINGREIFEN !!!!!!!!!
Trotzdem muss er hier eingreifen. Sicherheit geht vor dem Bedürfnis den Führerschein zu bekommen.
lieber durchgefallen als Verletzte. Und selbstverständlich darf der Fahrlehrer auch während der Prüfung in einer entsprechenden Situation eingreifen, das MUSS er sogar.
§ 2 Abs. 15 S. 2 StVG
Als ob sie WÄHREND IHRER FAHRPRÜFUNG mit Absicht gegen einen Bordstein fahren würde..
Prüfung schützt vor vor Versagen auch nicht.... is sie doch selber schuld wenn sie die karre nicht auf der straße halten kann......sie ist ja auch mit Recht durchgefallen
deine Kommentare kannst du dir sparen. Du antwortest nicht auf meine Frage, sondern kommst mir mit "mimimi" an.
Lass am Besten ganz.
du solltest hier besser ruhig sein Maleficent666
Mimimi?
Das ist deine Frage! Mimimi.. ich antworte mit einem auszug aus dem Gesetz und das is Fakt
Wenn du dein köpfchen gestreichelt haben willst - dann tu es selber!
Wenn deine schwester versagt kann sie belangt werden. Das is dem Fahrlehrer sein gutes Recht
§ 2 Abs. 15 S. 2 StVG
sagt eigentlich schon alles über die Pflichten des Fahrlehrers und seiner Stellung aus.
Die Quelle für deine rechtlichen Grundlagen für eine Haftung der Fahrschülerin würde ich gerne einmal genannt bekommen.
Dazu musst du lesen können. Die hab ich genannt... versuchs einfach nochmal
Ist sie wirklich gegen den Bordstein gefahren? Wenn sie sich nicht erinnern kann (schlechtes Gewissen), würde ich gar nichts bezahlen - das kann er doch selbst oder andere Schüler gemacht haben!?
Vielleicht trägt das die Haftpflichtversicherung Deiner Schwester bzw. will dann diese Versicherung einen Nachweis vom Fahrlehrer, dass sie auch tatsächlich die Verursacherin des Schadens ist. Wenn es da weder Eingeständnis noch Zeugen gibt, muss er es selbst bezahlen und sich eben ordentlich versichern...
Ich befürchte, er ist versichert - nur wenn er die Versicherung in Anspruch nimmt, erhöht sich wohl sein Beitrag!
Natürlich haftet der Fahrlehrer oder die Fahrschule für den Schaden.
Also eigentlich müsste jede Fahrschule für genau so was versichert sein. So was zahlt der Schüler nicht selbst.
Anders wäre es, wenn sie deutlich gegen seine Anweisung gefahren wäre oder einen Fehler sogar absichtlich gemacht hätte. Was ich hier aber nicht glauben kann.
selbst wenn...der Fahrlehrer hat die Gewalt über das Auto. Dann muss er eben entsprechende Maßnahmen einleiten (Vollbremsung..) und die Schülerin vom Fahrersitz verbannen.
Geleseb auf wbs- law.de