Wer haftet bei "Unfällen" mit dem Fahrschulauto?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Fahrlehrer haftet und zwar ohne Wenn und Aber.

Zitat:

Fahrlehrer ist verantwortlich

Nach dem Straßenverkehrsgesetz - kurz: StVG - haftet grundsätzlich der
Fahrzeugführer für Schäden, die er schuldhaft herbeigeführt hat. Von
dieser Regel trifft § 2 Abs. 15 S. 2 StVG aber eine Ausnahme für Fahrten
von Fahrschülern, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen: Hier gilt der
begleitende Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des
Gesetzes. Denn durch die Pedale auf der Beifahrerseite kann er
unmittelbaren Einfluss auf das Fahrzeug nehmen. Das bedeutet aber auch,
dass er den Fahrschüler ständig beobachten und bei gefährlichen
Situationen jederzeit eingreifen muss. Er muss verhindern, dass der
Wagen über eine rote Ampel fährt, und rechtzeitig bremsen, bevor es zum
Auffahrunfall kommt. Gelingt ihm das nicht, ist er für begangene
Verkehrsverstöße des Fahrschülers verantwortlich.

Zitat Ende

Ob der Fahrschüler den Schaden regulieren muss, hängt davon ab wie hoch der Grad seines Verschuldens anzusehen ist. Hat er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, indem er sich klaren Anweisungen des Fahrlehrers widersetzt hat und hätte erkennen müssen, dass das Verhalten zum Unfall führen kann oder hat er den Schaden gar absichtlich verursacht, wird er den am Fahrschulwagen auch ersetzen müssen. In allen anderen Fällen ist von einer (Mit-)Haftung des Fahrlehrers auszugehen.

Gemäß § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt bei Fahrschülern der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeuges.

Maleficent666  08.11.2017, 15:30

Geleseb auf wbs- law.de

Zitrus18  08.11.2017, 15:33
@Maleficent666

selbst wenn ich Anweisungen des Lehrers nicht befolge.. zb bremsen.. für was hat der Fahrlehrer eigentlich seine Pedale um einzugreifen ???

Maleficent666  08.11.2017, 15:36
@Zitrus18

Der Fahrlehrer darf während einer Prüfung nur eingreifen wenn tatsächlich Not besteht.... aber wenn sie dummerweise das Auto über einen hohen Bordstein fährt darf er ja nicht ins Lenkgrad greifen.....

Zitrus18  08.11.2017, 15:38
@Maleficent666

ins Lenkrad greifen nicht... ABER bremsen.. der hat doch Augen im Kopf oder ???

Maleficent666  08.11.2017, 15:39
@Zitrus18

Es war eine PRÜFUNG!

Zitrus18  08.11.2017, 15:40
@Maleficent666

na und.. selbst in einer Prüfung darf der Fahrlehrer da eingreifen.. Bordstein hin oder her 

Maleficent666  08.11.2017, 15:57
@Zitrus18

Darf er eben NICHT. Wenn der lehrer bremst is das durchgefallen

Zitrus18  08.11.2017, 16:06
@Maleficent666

du checkst ja mal gar nichts..wenn man auf den Bordstein fährt  ist man so oder so durchgefallen.. denn ein Auto hat NICHTS auf dem Gehweg zu suchen.. es ist die Aufgabe des Fahrlehrers da einzugreifen.. es könnte ja auch nen Fußgänger erwischen ?? ALSO DARF DER LEHRER EINGREIFEN !!!!!!!!!

kevin1905  08.11.2017, 16:07
@Maleficent666

Trotzdem muss er hier eingreifen. Sicherheit geht vor dem Bedürfnis den Führerschein zu bekommen.

ZuumZuum  08.11.2017, 16:08
@Maleficent666

lieber durchgefallen als Verletzte. Und selbstverständlich darf der Fahrlehrer auch während der Prüfung in einer entsprechenden Situation eingreifen, das MUSS er sogar.
§ 2 Abs. 15 S. 2 StVG

rreeaall 
Fragesteller
 08.11.2017, 15:33

Als ob sie WÄHREND IHRER FAHRPRÜFUNG mit Absicht gegen einen Bordstein fahren würde..

Maleficent666  08.11.2017, 15:38
@rreeaall

Prüfung schützt vor vor Versagen auch nicht.... is sie doch selber schuld wenn sie die karre nicht auf der straße halten kann......sie ist ja auch mit Recht durchgefallen

rreeaall 
Fragesteller
 08.11.2017, 15:39
@Maleficent666

deine Kommentare kannst du dir sparen. Du antwortest nicht auf meine Frage, sondern kommst mir mit "mimimi" an.

Lass am Besten ganz.

Zitrus18  08.11.2017, 15:39
@Maleficent666

du solltest hier besser ruhig sein Maleficent666

Maleficent666  08.11.2017, 16:00
@rreeaall

Mimimi?

Das ist deine Frage! Mimimi.. ich antworte mit einem auszug aus dem Gesetz und das is Fakt

Wenn du dein köpfchen gestreichelt haben willst - dann tu es selber!

Wenn deine schwester versagt kann sie belangt werden. Das is dem Fahrlehrer sein gutes Recht

ZuumZuum  08.11.2017, 16:11
@Maleficent666

§ 2 Abs. 15 S. 2 StVG

sagt eigentlich schon alles über die Pflichten des Fahrlehrers und seiner Stellung aus.

Die Quelle für deine rechtlichen Grundlagen für eine Haftung der Fahrschülerin würde ich gerne einmal genannt bekommen.

Maleficent666  08.11.2017, 16:29
@ZuumZuum

Dazu musst du lesen können. Die hab ich genannt... versuchs einfach nochmal

Ist sie wirklich gegen den Bordstein gefahren? Wenn sie sich nicht erinnern kann (schlechtes Gewissen), würde ich gar nichts bezahlen - das kann er doch selbst oder andere Schüler gemacht haben!?

Vielleicht trägt das die Haftpflichtversicherung Deiner Schwester bzw. will dann diese Versicherung einen Nachweis vom Fahrlehrer, dass sie auch tatsächlich die Verursacherin des Schadens ist. Wenn es da weder Eingeständnis noch Zeugen gibt, muss er es selbst bezahlen und sich eben ordentlich versichern...

Ich befürchte, er ist versichert - nur wenn er die Versicherung in Anspruch nimmt, erhöht sich wohl sein Beitrag!

Natürlich haftet der Fahrlehrer oder die Fahrschule für den Schaden.

Also eigentlich müsste jede Fahrschule für genau so was versichert sein. So was zahlt der Schüler nicht selbst.

Anders wäre es, wenn sie deutlich gegen seine Anweisung gefahren wäre oder einen Fehler sogar absichtlich gemacht hätte. Was ich hier aber nicht glauben kann.

shagdalbran  08.11.2017, 15:29

selbst wenn...der Fahrlehrer hat die Gewalt über das Auto. Dann muss er eben entsprechende Maßnahmen einleiten (Vollbremsung..) und die Schülerin vom Fahrersitz verbannen.