Wenn mein Auto auf mich versichert ist aber mein freund einen Unfall macht gibt es dann probleme mit der versicherung?

9 Antworten

Die Versicherung wird einen Haftpflichtschaden in jedem Fall regulieren - allerdings kannst Du Dich dann i.d.R. auf eine Beitragsnachforderung einstellen - nämlich den Mehrbetrag, den Deine Versicherung gekostet hätte, wenn Du ihn als Fahrer hättest eintragen lassen.

https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/versicherungstipp-08-11-2012-autoverleih-18912/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlt-die-kfz-versicherung-bei-nicht-eingetragenem-fahrer_105424.html

Wenn er über 25 ist, gibt es da eigentlich überhaupt kein Problem. Beim eingeschränkten Fahrerkreis kann es sein, dass du die tatsächliche Prämie nachzahlen musst.

Natürlich bezahlt sie dann.

Nur wird sie dich dann anschreiben, dass du mit falschem, d.h. zu kleinem Fahrerkreis unterwegs bist und einen Rabatt in Anspruch nimmst, der dir nicht zusteht.

Also wird die den Fahrerkreis und damit den Beitrag rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit anpassen (erhöhen) und von dir einfordern.

Theoretisch könnte man dir auch eine Vertragstrafe i.H.v. einem Jahresbeitrag reindrücken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi DawnOfDoom,

es ist immer das Auto versichert und nicht der einzelne Fahrer!

Du mußt einfach nur unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: Versich.schutz für das Auto besteht immer, falls die Prämie bezahlt ist.

Die Versich.prämie richtet sich u.a. nach dem Fahrerkreis, will heißen: wenn eine Person nicht als weiterer Fahrer beim Versicherer gemeldet ist, dann kann der Versicherer z.B. bei einem Unfall die korrekte Prämie nachfordern :-((

Jedoch besteht trotzdem immer Versich.schutz ;-))

Das kommt auf deine Versicherung an. Das ist ein Vertrag den du mit deiner Versicherung abgeschlossen hast. Dort sind alle Einzelheiten geklärt, z.B auch ob das Auto versichert ist, wenn jemand anderes damit fährt ob es Ausnahmen gibt usw.

Da muss nicht in den Vertrag geschaut werden, zumindest Haftpflichtversicherungsschutz besteht IMMER.

„Zahlt die Versicherung, wenn jemand anderes mit dem Auto fährt, obwohl dies vertraglich nicht vereinbart wurde?“

Was viele nicht wissen: Versicherungsschutz besteht, unabhängig davon, ob ein Fahrer im Versicherungsschein namentlich benannt ist oder nicht. Die Versicherung muss den Unfallschaden zahlen. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. 
Aber: Wenn die Versicherung Kenntnis davon erlangt, dass jemand anderes als angegeben gefahren ist, kann sie den Beitrag verlangen, der fällig gewesen wäre, wenn richtige Angaben gemacht worden wären. Es kann also zu einer Beitragsnachzahlung kommen.