Wer haftet bei Großbrief, der nicht zugeklebt wurde?

2 Antworten

Für die ordnungsgemässe Verpackung und Sicherung der Ware ist der Versender verantwortlich. 

Das ist dann wohl Sache des Absenders. Natürlich muss ein Umschlag zugeklebt oder zugeklammert werden. War es denn ein Brief oder eine Warensendung?