Wer haftet bei Großbrief, der nicht zugeklebt wurde?

2 Antworten

Für die ordnungsgemässe Verpackung und Sicherung der Ware ist der Versender verantwortlich. 

Das ist dann wohl Sache des Absenders. Natürlich muss ein Umschlag zugeklebt oder zugeklammert werden. War es denn ein Brief oder eine Warensendung?

Großbrief auf dem Warensendung stand

@Aszidd

Eine Warensendung zuzukleben wäre natürlich auch verkehrt. Da wird es schon schwieriger, dem Versender Verschulden nachzuweisen, so dass im Zweifel der Empfänger auf dem Schaden sitzenbleibt.

Der Versender sollte dennoch eine Nachforschung beauftragen und sich um Schadensersatz bemühen. Wohl aussichtslos, aber wenn doch, erhält dies der Empfänger.

@Droitteur

??? Ironisch gemeint?

@Aszidd

Nein. Schau mal, was eine Warensendung überhaupt ist.

"Zur Kontrolle dieser Vorgaben ist offener Versand erforderlich, d. h. ein zerstörungsfreies Öffnen und Wiederverschließen der Verpackung z. B. mittels Musterklammern muss möglich sein. Die Kontrolle erfolgt durch Stichproben. Ein Briefgeheimnis ist bei einer Warensendung nicht gegeben. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachentgelt erhoben." - Wikipedia

Wenn jedoch ausdrücklich Großbrief vereinbart war und der Versender von dieser Vereinbarung ohne vernünftigen Grund abgewichen ist, wirkt sich das wieder günstig auf deine Position aus.

@Droitteur

Ok, ja ich habe einen Email-Verkehr wo ich frage ob der Artikel auch als Großbrief versendet werden kann. Daraufhin die Antwort, dass das dann 1,90€ macht. Und dann wurden schon Bank- und Adressdaten ausgetauscht

@Aszidd

Dann sehe ich gute Chancen, dass du im Streitfall einen Schadensersatzanspruch zuerkannt bekommen würdest. Demnach sollte der Versender (meiner Meinung nach) lieber nicht streiten.

@Droitteur

Ein Großbrief kostet mehr als 1,90 Euro. Eine "Große" Warensendung dagegen kostet 1,90 Euro. Das muss dich meiner Ansicht nach aber nicht interessieren. Großbrief ist Großbrief; und wenn der Versender dafür nur 1,90 Euro verlangt, ist das sein eigenes Problem.

@Droitteur

Ok, vielen Dank. Der Postbote kann das zumindest auch bezeugen, dass der Umschlag leer war, da er ihn mir persönlich ausgehändigt hat und er hat mir einen Lieferzettel unterschrieben auf dem vermerkt ist, dass die Sendung nicht vorhanden war.

@Aszidd

Gern, das klingt ja super :) Dann hoffe ich nur, dass die Identität des Versenders auch klar ist - nicht, dass es sich um einen Betrüger handelt?

Wenn sich weitere Fragen ergeben, wende dich gern wieder an mich.

@Droitteur

Waren denn Klammern im Briefumschlag? Das müsste ja bei einer Warensendung der Fall sein. Die Klammern müssen natürlich so angebracht sein, dass der Inhalt nicht herausfallen kann.

@Allexandra0809

Ne, war nicht zugeklemmt. Verkäufer hat mir aber sofort angeboten das Geld zurückzugeben. Also alles gut. Entweder das Shirt taucht noch auf oder ich bekomm mein Geld zurück