Wer haftet bei Großbrief, der nicht zugeklebt wurde?
Hallo, ich habe etwas unversichert per Großbrief von privat bestellt. Der Umschlag kam an, war aber geöffnet und leer. Dann habe ich gemerkt, dass er gar nicht zugeklebt wurde. Die Folie auf dem Klebestreifen ist noch dran.
Die Post sagt mir am Montag bescheid ob mein Artikel irgendwo aufgetaucht ist. Aber wer haftet in so einem Fall? Ich kenne die Regelung bei unversicherten Sendungen von privat, aber das ist doch jetz ein Sonderfall, wenn der Absender den Umschlag nicht zuklebt, oder?
2 Antworten
Für die ordnungsgemässe Verpackung und Sicherung der Ware ist der Versender verantwortlich.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Post
Das ist dann wohl Sache des Absenders. Natürlich muss ein Umschlag zugeklebt oder zugeklammert werden. War es denn ein Brief oder eine Warensendung?