Wer haftet bei einem Mietvertrag mit einem minderjährigen?

6 Antworten

Jup solche Verträge dürfen minderjährige nicht abschließen. Deswegen muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterzeichnen

Eine wichtige Frage muss VOR dem anmieten geklärt werden:

Verfügst DU- bezüglich der regelmäßigen Mietzahlungen- über die nötige Bonität? Wenn nein wärst du auch kein geeigneter alleiniger Vertragspartner. Eingeschränkt geschäftsfähig bist du bis 18 sowieso noch.

Zahlen Mutti und/ oder Vati gehören die- zur Absicherung für den VM- mit in den Vertrag, das gleiche gilt beim bürgen.

Wenn mein Vater den Mietvertrag mit mir zusammen unterschreiben würde würde ich oder er dann dafür haften?

Das kommt auf die Vermieterforderung an: Für Miete, Betriebskostennachzahlung, Winterdienst oder Treppenhausreinigung kann er jeden seiner beiden M gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe, in Haftung nehmen.

Für Beschädigungen nur den, der sie verursacht hat: Gäbe dein Vater für Dellen im Parkett durch High Heels oder Brandlöcher im Teppich dich als Gastgeber der Party an, zahlst du die auch für dein Gäste aus eigener, nicht seiner Tasche, so du den konkreten Verursacher nicht benennen könntest.

G imager761

Auf jeden Fall bist du aus dem Vertrag verpflichtet, wenn dein Vater im Einvernehmen mit deiner Mutter sein Einverständnis erklärt hat.

Ob jetzt der Vater gleichzeitig mitverpflichtet wurde, kann man erst nach Einsicht des Vertrages beurteilen.

Einen Mietvertrag mit einem unter 18-Jährigen kann es gar nicht geben.

Man kann zwar eine vorläufige volle Geschäftsfähigkeit beantragen. Aber da kämst du gar nicht mehr mit durch, bevor du 18 wirst.

Der Vertrag müsste also auf den Namen deines Vaters laufen.

VirageXO  21.01.2020, 17:13
Einen Mietvertrag mit einem unter 18-Jährigen kann es gar nicht geben.

Natürlich kann es den geben.

Man kann zwar eine vorläufige volle Geschäftsfähigkeit beantragen. Aber da kämst du gar nicht mehr mit durch, bevor du 18 wirst.

Hä?

Der Vertrag müsste also auf den Namen deines Vaters laufen.

Nein.

VirageXO  21.01.2020, 17:31
@LouPing

So ganz verstehe ich nicht, was du mir damit sagen möchtest 😁 

LouPing  21.01.2020, 17:40
@VirageXO

Einen MV unter 18 gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Verfügt der Minderjährige über keinerlei Einkommen- also wird die Miete von den Eltern gezahlt- sind die die Vertragspartner.

Alles andere wäre grober Leichtsinn des VM und der Vertrag wäre nichtig.

VirageXO  21.01.2020, 17:43
@LouPing
Einen MV unter 18 gibt es nur unter bestimmten Bedingungen.
Verfügt der Minderjährige über keinerlei Einkommen- also wird die Miete von den Eltern gezahlt- sind die die Vertragspartner.
Alles andere wäre grober Leichtsinn des VM.

Das ist ja jetzt die wirtschaftliche Betrachtungsweise ;) Wenn jetzt der Minderjährige selbst unterschreibt, ist definitiv er Vertragspartner.

Wenn der Vermieter nicht völlig einen an der Waffel hat, verpflichtet er die Eltern natürlich auch mit - aber das muss auch so im Mietvertrag drinstehen, denn sonst ließe sich die Unterschrift der Eltern erstmal nur als Einwilligung für die WE des Minderjährigen verstehen.

LouPing  21.01.2020, 17:50
@VirageXO

Keine Sorge - wir VM denken mit. Vermietung an Minderjährige:

  • niemals ohne Zustimmung der Eltern (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • niemals ohne Bürgschaft durch die Eltern

Ich vermiete grundsätzlich nicht an Minderjährige. Die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit steht sämtl. Verpflichtungen ( Energielieferanten, Versicherungen) im Wege.

Ohne die Eltern bleibt die Bude dunkel und der Teenie bei Schäden unversichert.

DerHans  21.01.2020, 19:29
@VirageXO

Ein Minderjähriger kann kein Dauerschuldverhältnis rechtswirksam eingehen.

VirageXO  21.01.2020, 19:31
@DerHans
Ein Minderjähriger kann kein Dauerschuldverhältnis rechtswirksam eingehen.

Och Mensch, lies doch bitte einfach mal das Gesetz, dann wäre uns allen geholfen.