Stiefmutter stirbt testamentlos – erben dann Stiefkinder?


14.10.2020, 00:17

Wichtig: Stiefmutter ist Witwe/alleinstehend!

11 Antworten

Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben, sie können nur aufgrund eines Testamentes erben. Ehe der Staat erbt, können Verwandte 2. und 3. Grades der Stiefmutter erben, wenn solche ausfindig gemacht werden, z.B. Geschwister der Stiefmutter, deren Kinder oder Enkel, Cousinen oder Cousins, deren Abkommen, müssen aber mit der Stiefmutter im direkten Verwandtschaftsverhältnis stehen.

Bekommt der nächste Verwandte würde ich behaupten

Es gibt gesetzlich vorgeschrieben eine Erbfolge. Du wärst als Stiefkind ebenso erbberechtigt.
https://www.finanztip.de/erbfolge/

Woher ich das weiß:Recherche

Wo steht dort dass Stiefkinder (nicht adoptiert) erbberechtigt sind?

@annie80

Sie erben nur, wenn ein Testament vorliegt, gesetzlich überhaupt nicht.

falsche AUSKUNFT. Stiefkinder sind keine gessetzlichen Erben ihres Stiefelternteils; nur aufgrund testamentarischer Erbfolge können sie Erben werden.

Natürlich, wenn Papa nicht mehr lebt, sind ja seine Kinder dran.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, sie erben nur nach dem Vater, nicht nach der Stiefmutter ohne ein Testament.

Vererbt wird nach Blutslinien. Stiefkinder haben nach ihren Stiefeltern daher kein gesetzliches Erbrecht oder Pflichtteilsanspruch; § 1589 BGB.

Die kinderlos und verwitwet verstorbene Erblasserin beerbt daher ihre Schwester, § 1925 III 1 BGB, sofern die Eltern der 'Stiefmutter' bereits vorverstorben wären.

G imager761