Wer darf ein Führungszeugnis für Behörden verlangen?
Wer darf ein Führungszeugnis für Behörden verlangen? Kann zum Beispiel ein Krankenhaus der Rechtsform GmbH oder ein private Berufsschule in der Form einer gemeinnützigen GmbH als Behörde im Sinne des Gesetzes gelten?
4 Antworten
Führungszeugnisse müssen immer vorgelegt werden, wenn man als Polizeibeamter arbeiten möchte, als Beamter im höheren Dienst oder im Sicherheitsdienst.
Lehrer und Erzieher müssen sogar ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ob das jetzt heutztage auch von Krankenhäusern verlangt wird, weiß ich nicht, ich musste das als junge Frau nicht vorlegen und eine Schule wird das wohl kaum verlangen, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Wo ist das Problem? Wenn Du nichts zu verbergen hast, gehe zum Einwohnermeldeamt und beantrage das dort einfach.
lg Lilo
Beim Einstellungsgespräch müssen Bewerber nur zulässige Fragen des Arbeitgebers wahrheitsgemäß beantworten. Bei unzulässigen Fragen steht ihnen ein „Recht zur Lüge“ zu.
Die Frage nach Straftaten ist nicht grundsätzlich unzulässig.
Der Arbeitgeber darf nach Straftaten fragen, die für die Stelle,
auf die sich der Bewerber bewirbt, von Bedeutung sind und der
Bewerber muss darauf wahrheitsgemäß antworten.
Danach ist etwa die Frage des Arbeitgebers an einen
Bewerber, der sich als Kassierer bewirbt, nach Verurteilungen
wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betrug zulässig,
verschweigen dürfte der Bewerber aber eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Bei Tätigkeiten, bei denen der Bewerber Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat, ist die Frage nach Strafen wegen Sexualdelikten und
Körperverletzungsdelikten zulässig.
Dabei gilt jedoch eine Einschränkung: Verurteilungen, die
nicht im Führungszeugnis stehen, muss der Arbeitnehmer auch nicht angegeben, d.h. grundsätzlich müssen nur Vorstrafen angegeben werden. Eine Verurteilung wegen Diebstahls zu 30 Tagessätzen darf also auch der angehende Kassierer verschweigen.
Die Vorlage eines Führungszeugnisses darf der Arbeitgeber
normalerweise bei der Bewerbung nicht verlangen. Denn dort sind schließlich alle Vorstrafen aufgeführt, also auch diejenigen, die für die Tätigkeit keine Bedeutung haben. Der Arbeitgeber würde also, wenn er von dem Bewerber auf eine Tätigkeit als Kassierer ein Führungszeugnis verlangen dürfte, auch von der für die Tätigkeit irrelevanten Vorstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erfahren
(Auszug aus einem Artikel im Internet)
Danke für die ausführliche Antwort! Mir kann's tatsächlich egal sein, weil nichts im Führungszeugnis steht, mich hat es nur gewundert, daß die eine kommunale Klinik nur ein einfaches Führungszeugnis haben wollte, die GmbH-Klinik und die private Schule aber ein behördliches. Ein erweitertes FZ wollte übrigens keiner der potentiellen Arbeitgeber.
Unter Umständen kann ein "erweitertes Führungszeugnis" verlangt werden, allerdings müssen diese Einrichtungen dann auch bestätigen, daß die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes erfüllt sind: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html
Das können dann nur Stellen gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG, also Einrichtungen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Berufsschulen beispielsweise gehören nicht dazu, denn es sind keine Verwaltungseinrichtungen - ein Schulamt jedoch sehr wohl.
verlangen darf es jeder, ob du es ihm aber gibst, ist doch deine Sache. Wenn nicht, wirst du wohl den Job nicht bekommen. Also egal. Sogar als "normale" Firma kann ich von einem Nachtportier ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen da dieser neue Mitarbeiter ja nachts alleine in der Firma sein wird......
Jaaa, daß mein nächster Arbeitgeber ein (bei diesem Job auch berechtigtes!) Interesse an einem FZ hat ist klar und auch, daß er es bekommt (steht nämlich nix drin), mich interessiert nur, wer Anspruch auf ein behördliches FZ hat...
Geht es um eine Bewerbung oder wer bittet Dich um Einreichung eines solchen Führungszeugnisses?
Wenn Du dies nicht einreichen möchtest musst Du das nicht. Aber dann musst Du auch mit einer Absage leben können.
Daß mein nächster Arbeitgeber ein (bei diesem Job auch
berechtigtes!) Interesse an einem FZ hat ist klar und auch, daß er es
bekommt (steht nämlich nix drin), mich interessiert nur, wer Anspruch auf ein behördliches FZ hat...
Danke für die schnelle Antwort, aber mich interessiert nur aus reiner Neugier, wer jetzt tasächlich Anspruch auf ein behördliches FZ hat... Ein erweitertes FZ stand nie zur Diskussion...