Wer darf ein Führungszeugnis für Behörden verlangen?

4 Antworten

Führungszeugnisse müssen immer vorgelegt werden, wenn man als Polizeibeamter arbeiten möchte, als Beamter im höheren Dienst oder im Sicherheitsdienst.

Lehrer und Erzieher müssen sogar ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ob das jetzt heutztage auch von Krankenhäusern verlangt wird, weiß ich nicht, ich musste das als junge Frau nicht vorlegen und eine Schule wird das wohl kaum verlangen, kann ich mir nicht so recht vorstellen.

Wo ist das Problem? Wenn Du nichts zu verbergen hast, gehe zum Einwohnermeldeamt und beantrage das dort einfach.

lg Lilo


Beim Ein­stel­lungs­gespräch müssen Be­wer­ber nur zulässi­ge Fra­gen des Ar­beit­ge­bers wahr­heits­gemäß be­ant­wor­ten. Bei un­zulässi­gen Fra­gen steht ih­nen ein „Recht zur Lüge“ zu.


Die Fra­ge nach Straf­ta­ten ist nicht grundsätz­lich un­zulässig.
Der Ar­beit­ge­ber darf nach Straf­ta­ten fra­gen, die für die Stel­le,
auf die sich der Be­wer­ber be­wirbt, von Be­deu­tung sind und der
Be­wer­ber muss dar­auf wahr­heits­gemäß ant­wor­ten.


Da­nach ist et­wa die Fra­ge des Ar­beit­ge­bers an ei­nen
Be­wer­ber, der sich als Kas­sie­rer be­wirbt, nach Ver­ur­tei­lun­gen
we­gen Dieb­stahls, Un­ter­schla­gung oder Be­trug zulässig,
ver­schwei­gen dürf­te der Be­wer­ber aber ei­ne Ver­ur­tei­lung we­gen Wi­der­stands ge­gen die Staats­ge­walt. Bei Tätig­kei­ten, bei de­nen der Be­wer­ber Kon­takt zu Kin­dern und Ju­gend­li­chen hat, ist die Fra­ge nach Stra­fen we­gen Se­xu­al­de­lik­ten und
Körper­ver­let­zungs­de­lik­ten zulässig.


Da­bei gilt je­doch ei­ne Ein­schränkung: Ver­ur­tei­lun­gen, die
nicht im Führungs­zeug­nis ste­hen, muss der Ar­beit­neh­mer auch nicht an­ge­ge­ben, d.h. grundsätz­lich müssen nur Vor­stra­fen an­ge­ge­ben wer­den. Ei­ne Ver­ur­tei­lung we­gen Dieb­stahls zu 30 Ta­gessätzen darf al­so auch der an­ge­hen­de Kas­sie­rer ver­schwei­gen.


Die Vor­la­ge ei­nes Führungs­zeug­nis­ses darf der Ar­beit­ge­ber
nor­ma­ler­wei­se bei der Be­wer­bung nicht ver­lan­gen. Denn dort sind schließlich al­le Vor­stra­fen auf­geführt, al­so auch die­je­ni­gen, die für die Tätig­keit kei­ne Be­deu­tung ha­ben. Der Ar­beit­ge­ber würde al­so, wenn er von dem Be­wer­ber auf ei­ne Tätig­keit als Kas­sie­rer ein Führungs­zeug­nis ver­lan­gen dürf­te, auch von der für die Tätig­keit ir­re­le­van­ten Vor­stra­fe we­gen Wi­der­stands ge­gen die Staats­ge­walt er­fah­ren



(Auszug aus einem Artikel im Internet)


Betaeubaer 
Fragesteller
 05.12.2016, 10:05

Danke für die ausführliche Antwort! Mir kann's tatsächlich egal sein, weil nichts im Führungszeugnis steht, mich hat es nur gewundert, daß die eine kommunale Klinik nur ein einfaches Führungszeugnis haben wollte, die GmbH-Klinik und die private Schule aber ein behördliches. Ein erweitertes FZ wollte übrigens keiner der potentiellen Arbeitgeber.

Unter Umständen kann ein "erweitertes Führungszeugnis" verlangt werden, allerdings müssen diese Einrichtungen dann auch bestätigen, daß die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes erfüllt sind: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html

Betaeubaer 
Fragesteller
 05.12.2016, 10:12

Danke für die schnelle Antwort, aber mich interessiert nur aus reiner Neugier, wer jetzt tasächlich Anspruch auf ein behördliches FZ hat... Ein erweitertes FZ stand nie zur Diskussion...

GanMar  05.12.2016, 12:04
@Betaeubaer

Das können dann nur Stellen gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG, also Einrichtungen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Berufsschulen beispielsweise gehören nicht dazu, denn es sind keine Verwaltungseinrichtungen - ein Schulamt jedoch sehr wohl.

verlangen darf es jeder, ob du es ihm aber gibst, ist doch deine Sache. Wenn nicht, wirst du wohl den Job nicht bekommen. Also egal. Sogar als "normale" Firma kann ich von einem Nachtportier ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen da dieser neue Mitarbeiter ja nachts alleine in der Firma sein wird......

Betaeubaer 
Fragesteller
 05.12.2016, 10:08

Jaaa, daß mein nächster Arbeitgeber ein (bei diesem Job auch berechtigtes!) Interesse an einem FZ hat ist klar und auch, daß er es bekommt (steht nämlich nix drin), mich interessiert nur, wer Anspruch auf ein behördliches FZ hat...

Geht es um eine Bewerbung oder wer bittet Dich um Einreichung eines solchen Führungszeugnisses?

Wenn Du dies nicht einreichen möchtest musst Du das nicht. Aber dann musst Du auch mit einer Absage leben können.

Betaeubaer 
Fragesteller
 05.12.2016, 10:10

Daß mein nächster Arbeitgeber ein (bei diesem Job auch
berechtigtes!) Interesse an einem FZ hat ist klar und auch, daß er es
bekommt (steht nämlich nix drin), mich interessiert nur, wer Anspruch auf ein behördliches FZ hat...