Bundeszentralregister Auskunft und Tilgungsfristen mit Fallbsp.?

3 Antworten

1) Die Tilgungsfristen hängen von deiner Straftat ab, geregelt werdne die Fristen hier: https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html

Für den Großteil der Strafen gilt 15 Jahre...

2) Wenn die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist: Ja

3) Bewerben kann er sich, ja, er muss die Strafe angeben

4) Die fristlose Kündigung sofern es zu einer Einstellung kam, bei Anstreben eines Beamtenverhältnisses wird eh Akteneinsicht genommen und der Dienstherr sieht die Strafe selbst

5) Bei der Gemeinde ein erweitertes Führungszeugnis beantragen

Zu punkt 5. das einfache Fz ,das erweiterte fz und das fz für Behörden enthält keine eintragungen. Punkt 3 wenn er- sie sich doch bewirbt aber verschweigt es welche strafrechtlichen konsequenzen haette dies ?