Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

6 Antworten

Ich habe den Bußgeldbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben

Das ist der Normalfall.

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun.

Nein, sondern im Auftrag einer Kommune oder eines Landkreises.

Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Das hat mit 'Briefgeheimnis' nicht das geringste zu tun. Innerhalb einer Behörde gibt es immer verschiedene Bearbeiter mit verschiedenen Zuständigkeiten.

nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist.

Sprach der Hobbyjurist. Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter bessere Jurakenntnisse als Du, zumindest auf seinem Fachgebiet.

Vermutung: Du willst Dich mit irgendwelchen weit hergesuchten Argumneten vor dem Zahlen drück. Vergiss es, das haben schon Intelligentere als Du vergeblich versucht.

Die Verwarnung kam entweder von der Gemeinde oder dem Landkreis, denn nur diese Körperschaft haben das Recht Verwarnungen auszusprechen (Bund und Land ebenfalls, aber in diesem Fall wohl egal).

Da eine Gemeinde und ein Landkreis nur Rechtskonstrukte sind, die alleine nicht handeln können, haben sie Organe durch die sie handeln, zum Beispiel ein Rathaus oder ein Landratsamt um die Exekutivorgane zu benennen. Diese haben einen Leiter, der sie nach außen vertritt, in der Regel einen (Ober-)Bürgermeister oder einen Landrat. Da es diesem aber nicht möglich ist, sich um alles selbst zu kümmern, hat er Bedienstete die im Namen seiner Behörde tätig werden. Welcher Bedienstete für was zuständig ist, ist entweder durch Gesetz geregelt oder wird von der Behörde in Eigenregie festgelegt.

Fakt ist aber, dass Dein gesamter Schriftverkehr nie an eine bestimmte Person geht, sondern immer an die Behörde, und die Antwort kommt in der Regel von der Person die zuständig ist, sonst würde sie sich nicht damit befassen.

Du kannst allerhöchstens darauf bestehen, dass Dir die Behörde antwortet, aber das hat sie ja schon.

War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

Wenn es zwei Frauen dieses Namens in dem Amt gibt, dann steht auch ein Vorname dabei. Iss wie in der Bundesliga auffem Trikot ...

Dein Spruch von wegen "interessanterweise maschinell erstellt" zeugt von deiner völligen Inkompetenz in Verwaltungsgesetzeslagen ... Deine Frage nach dem BGB in diesem Zusammenhang nicht minder!

formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters

Was sollte daran nicht sauber sein? Hast du einen schlechten Krimi gesehen?

Und seit wann arbeitet die Verwaltung im Auftrag von Parlamentariern? Hast du in der Schule nicht aufgepasst? Und willst das jetzt hier nachholen?

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!?

Er muss es! Es sind dienstliche Briefe ...

Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Jedermann ist dies, bis auf den Briefträger! Das Briefgeheimnis verbietet dem Briefträger (und dessen Kollegen beim Sortieren und Transportieren usw.), deinen Brief bzw. einen Brief an dich zu öffnen.

Nach dem Öffnen existiert kein Briefgeheimnis mehr. War das so schwer herauszufinden? "Bestraft wird eine Verletzung des Briefgeheimnisses gem. § 202 StGB. Das Briefgeheimnis umfasst hierbei jedes Schriftstück, das verschlossen bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist." http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis

Nach dem Öffnen eines Briefes schützt dich nur noch dein Persönlichkeitsrecht vor der Weitergabe von Daten (und das Datenschutzgesetz). Das ist hier aber lächerlich, weil deine Daten nötig sind zur Bearbeitung deines Falles.

Gruß aus Berlin, Gerd

DH. Wer Fragen zum Handeln von Behörden stellt und dabei das BGB und das HGB erwähnt, ist nicht ernst zu nehmen.

Möglicherweise ist diese Frau grad im urlaub oder krank. Da kann Dein Brief nicht so lange liegenbleiben. Das Briefgeheimnis ist gewahrt, denn der Brief ist an die Behörde gerichtet und nicht persönlich an diese Frau. Sonst hättest Du schreiben müssen: Frau .... in Ordnungsamt. Es kann aber auch sein, dass Dein Einspruch einfach von anderer Stelle bearbeitet wird.

Das sind ja alles Mutmaßungen, ist das seit neustem Sache des Bürgers diese anzustellen?

Ihre gewählte Begrifflichkeit "Staatsapparat" zeigt, dass Sie nicht mit Frau xyz oder Herrn abc korrespondieren, sondern mit dem "Staat" bzw. mit der zuständigen "Verwaltung". Wer dort gerade Dienst versieht und sich mit Ihrer OWiG-Angelegenheit befasst, verkörpert (vertritt) den Staat bzw. die zuständige Verwaltung in Erfüllung der Aufgaben mit Ihrer Angelegenheit. Und auf die Auswahl dieser Mitarbeiter haben Sie (der Bürger) keinen Einfluss, das regelt die Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilungsplan.

Nebenbei: Das "Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis" ist ein Grundrecht, das gerade der Staat zu gewährleisten hat! Artikel 10 GG schützt zunächst durch das Briefgeheimnis die körperliche Übermittlung von Briefen und damit die Kommunikation mit einen bestimmten Empfänger, in Ihrem Falle mit der zuständigen Behörde.