Wer darf ein Auto per Vertrag verkaufen.Eigentümer-Besitzer-oder Halter?

6 Antworten

Besitzer ist der jenige dem das Auto gehört

der Halter ist bei der Versicherung angegeben

PatrickLassan  16.09.2015, 17:02

Besitzer ist der jenige dem das Auto gehört

Das ist der Eigentümer. Besitzer ist jemand, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt (theoretisch also auch ein Autodieb).

mincky  16.09.2015, 17:18
@PatrickLassan

Danke für die Belehrung, somit muß ich meine obige Antwort stornieren. 

Deine Aussage stimmt, da war ich total falsch gelegen.

MartinRitt sorry wegen der falschen Antwort.

Verkaufen darf das Auto der Eigentümer, also der, der es mal gekauft hat, oder aber eine von ihm beauftragte andere Person.

Wer im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht, ist völlig egal. Dort steht sogar, dass es kein Eigentumsnachweis ist.

MartinRtt 
Fragesteller
 17.09.2015, 16:16

"eine von ihm beauftragte andere Person." - Wenn diese aber kein Eigentum am Auto besitzt - lediglich beauftragt ist es zu verkaufen - darf diese Person dann den Kaufvertrag unterschreiben?

kieljo  17.09.2015, 16:28
@MartinRtt

Wenn sie beauftragt wurde das Auto zu verkaufen, dann darf sie auch "i.A." unterschreiben.

Der Eigentümer .. Der Besitzer verfügt nur über die tatsächliche aktuelle Verfügungsgewalt und ist nicht zum Verkauf berechtigt da es nicht sein Eigentum ist es sei denn der Eigentümer hat diese Aufgabe an ihm deligiert ..

MartinRtt 
Fragesteller
 16.09.2015, 17:08

es sei denn der Eigentümer hat diese Aufgabe an ihm deligiert. Kann eigentlich nicht sein - dann könnte jeder unterschreiben und sagen ich hab den Auftrag bekommen

BekirC  16.09.2015, 17:09
@MartinRtt

Hast du mal bei Gebrauchtwagenhändler Fahrzeuge gesehen auf denen Stand "Im Kundenauftrag"? Ja? Gut .. Dann solltest du merken: Ahhh der Eigentümer kann sowas durchaus deligieren ..

MartinRtt 
Fragesteller
 16.09.2015, 17:10

Wie definiert sich der Eigentümer-durch Eintrag im Brief oder reicht der Besitz-egal wer drinsteht

BekirC  16.09.2015, 17:15
@MartinRtt

Der Fahrzeugbrief ist sozusagen ein Eigentumsnachweis und der Besitz reicht aus .. Sonst könnten Autohändler ja ihre Fahrzeuge nicht verkaufen ohne selbst als Hand eingetragen zu sein ..

Und genau deshalb soll man den Brief auch sicher aufbewahren.

Rockuser  16.09.2015, 17:19
@MartinRtt

Nein. Wenn es Hart auf hart kommt, ist ein Kaufvertrag erforderlich. Aber selbst der könnte zu Unrecht entstanden sein. Da gibt es die unterschiedlichsten Urteile. Wer im Brief 2 steht, ist nicht automatisch Eigentümer.

BekirC  16.09.2015, 17:22
@Rockuser

Versteh dein "Nein" jetzt nicht so ganz .. Wenn es auf Hart auf Hart kommt kann es Problematisch werden .. Muss es aber nicht, selbst wenn die Hintergründe dubios sind ..

Der Eigentümer. Nur weil ich etwas besitze, ist das noch lange nicht mein Eigentum. Nur weil ich der Halter bin, bin Ich nicht automatisch der Besitzer.

Fazit, Eigentum kann nur vom Eigentümer veräußert werden.

Grundsätzlich nur der Eigentümer.

MartinRtt 
Fragesteller
 16.09.2015, 17:05

Wie definiert sich der Eigentümer. Eintrag im Brief oder reicht der Besitz eines Briefes vom Fahrzeug

PatrickLassan  16.09.2015, 17:09
@MartinRtt

Das ist schwierig nachzuweisen, denn der Fahrzeugbrief (seit ein paar Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Eigentumsnachweis, und auch ein Kaufvertrag für das Fahrzeug ist es nicht. In der Praxis geht man allerdings meist davon aus, dass derjenige, der die Fahrzeugpapiere besitzt, auch Eigentümer des Fahrzuegs ist.