Vertrag nichtig? Anzahlung ?Auto?

vertrag - (Recht, Auto, Vertrag)

8 Antworten

Du kannst nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du beweisen kannst, das der Wagen bei Übernahme einen Mangel hatte und der Verkäufer die Reparatur verweigert. Der Gewährleistungsausschluss dürfte nämlich unwirksam sein, entweder gem. § 307 BGB oder dem. § 475 BGB.

Ohne irgendeinen Anlass kannst Du Dich dagegen nicht vom Vertrag lösen. Tut mir leid.

Mit Anzahlung kam ein verbindlicher Kaufvertrag i. S. d. § 433 II BGB zustande, von dem du nicht einseitig zurücktreten darfst. Er verpflichtet dich, die Restzahlung zu leisten und den Wagen anzunehmen. GGf. durch entsprechende Klagekosten erhöht, wenn du glaubst, das anders zu sehen, weil du dir etwas anderes vorgestellt hast, einen Kredit für die Kaufsumme nicht bewilligt bekommst oder ein besseres Angebot fandest :-O.

Es stünde dir hingegen frei, den bereits erworbenen Wagen anderweitig zu verkaufen.

Es mag sein, dass der Verkäufer einvernehmlich auf die Erfüllung verzichtet - in dem Fall darf er selbstverständlich die Anzahlung zum Ersatz der ihm entstandenen Kosten einbehalten.

G imager761

Hallo marcel1391,

leider muss ich Dich enttäuschen. Bezüglich Deiner Frage ist der folgende Paragraph ausschlaggebend:

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§ 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat

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Nicht nur, dass in Deinem Fall die Gebundenheit nicht ausgeschlossen ist, so ist genau das Gegenteil der Fall und es ist die Rückabwicklung ausdrücklich ausgeschlossen.

Du kannst also nur da drauf hoffen, dass Dein Vertragspartner aus Kulanz auf die Einhaltung des Vertrages verzichtet.

Schöne Grüße
TheGrow

ok vielen dank , welchen Grund könnt ich angeben das ich zurücktreten kann ?

@marcel1391

Wie bereits angeführt, es gibt keinen Grund warum Du zurücktreten kannst.

Aber wenn Du dem Verkäufer sagst, dass Deine Bank wider Erwarten den Kredit nicht genehmigt hat und Du auch anderweitig keine Chance hast, den Kaufpreis aufzubringen, wäre das ein plausibler Grund.   

Ein Widerrufsrecht gibt es nur für bestimmte Rechtsgeschäfte wie online-Käufe von Gewerblichen.

Der Kauf eines Autos gehört nicht dazu.

Es war auch nicht sehr schlau, den angehängten Vertragstext umter Ausschluss der Sachmängelhaftung zu unterzeichnen.

Das einzige, was Du versuchen könntest, um da rauszukommen, wäre, mit dem Vorbesitzer zu sprechen und herauszubekommen, ob er den Wagen wirklich in Kommission gegeben hat oder ob er seinen Kaufpreis gleich bei Abschluss bekommen hat.

Wenn Letzteres der Fall ist, könnte ein Anwalt das vielleicht noch retten.

Was verstehst du an dem Satz "Rückabwicklung oder Wandlung ist ausgeschlossen" denn nicht ?

Verträge werden gemacht, damit beide Parteien eine gewisse Sicherheit haben. Du hast ihn unterschrieben und sogar angezahlt. Nun musst du auch noch den Rest erfüllen oder eine Vertragsstrafe zahlen.

Ein Rücktrittsrecht gibt es in diesem Fall nun mal nicht. Weder Privat noch beim Händler.