Wer bezahlt Rettungskosten?

8 Antworten

Die Kosten von Rettungsdienst (auch RTH) übernimmt die Krankenkasse.

Der Feuerwehreinsatz, bei Luft-, Land und Wasserfahrzeugen, ist nach den Feuerwehrgesetzen eigentlich aller Bundesländer kostenbehaftet. Der Fahrzeughalter wird also eine Rechnung bekommen. Die kann er aber an seine Haftpflichtversicherung weiter leiten.

So lange kein Vorsatz vorliegt wird diese die Kosten übernehmen.

Die Kosten für die Polizei richten sich nach der Gebührensatzung des Bundeslandes. Ob die von einer Versicherung übernommen werden entuieht sich meiner Kenntnis. Die machen aber nur einen geringen Anteil aus.

das wird die Haftpflichtversicherung tragen - zusätzlich kommen Schmerzensgeldforderungen der Verunfallten - da greift keine Versicherung - Zivilrecht

Wenn er den mit einem Auto verursacht, zahlt seine KFZ-Haftpflicht.

Wenn er zu Fuß unterwegs gewesen ist, seine (hoffentlich vorhandene) Haftpflicht-Versicherung.

Nein das muss der Unfallverursacher nicht zahlen auch bei Fahrlässigkeit. Dafür muss er aber mit einer hohen Strafe rechnen, evtl Führerscheinentzug, und evtl Schmerzensgeldzahlungen der Geschädigten.