Wer bekommt das Original bei einem Handwerker-Stundenzettel?

3 Antworten

ist egal, wer kopie und wer orginal bekommt

ja, hättest schon eine ausfertigung verlangen können

oder unterschrift verweigern, ist doch einfach.^.

das orginal muss grundsätzlich der unterschrieben bekommen (kunde) andernfalls kann manipuliert werden, es muss grundsätzlich der kunde was in der hand bekommen was er unterschrieben hat, wenn keine kopie gibt (durchschlag) muss eine 2. ausgefüllt werden die mit der 1. identisch ist.

Zumindest für eine steuerliche Berücksichtigung i.R.d. § 35a EStG ist eine Rechnung zwingend erforderlich. Diese sollte eigentlich im Original vorliegen. Dementsprechend wäre es in deinem eigenen Interesse gewesen, das Original zu bekommen.