Wenn mich ein Autofahrer mit der Lichthupe oder Hupe hinter mir belästigt ,darf ich dann auf der Strasse stehen bleiben und ihn zur rede stellen und Anzeigen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du ihn dadurch zwingst, ebenfalls anhalten zu müssen, kann das als Nötigung ausgelegt werden.

Du meinst, das wäre ein "berechtigte" Grund ein Verkehrshindernis zu spielen ?

Wenn Du meinst, Du kannst damit nicht leben, lasse ihn vorbei, notiere seine Kfz-Nr. und zeige ihn an.

... oder schau mal nach, ob an Deinem Kfz irgend ein Schaden oder sonst irgendetwas ungewöhnliches ist, auf den er Dich aufmerksam machen will.

Die erste Frage ist, warum er dich "belästigt".

Vermutlich schleichst Du vor ihm her und er will damit seine Überholabsicht ankündigen, das ist nach §5 Abs 5 StVO zulässig.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

Das Anhalten und zu Rede stellen bzw belehren ist nicht Deine Aufgabe sondern die einer Ordnungsbehörde. Würdest Du das bei mir machen, würde ich das als Nötigung anzeigen, weil Du mich grundlos dazu genötigt hast, anzuhalten.

Also, halte Dich an die Verkehrsregeln und gut

eher schlechte Idee; wenn du dich belästigst fühlst, wechsel auf die rechte Fahrspur, dann sollte sich das Thema erledigt haben

Da Du diese Frage schon wieder stellst wirst Du wohl etwas falsch machen und am Fahrstil etwas ändern müssen.Denk mal selbst darüber nach wo es klemmt oder frag einen Mitfahrer der den Führerschein hat.