Mein 12 jähriges Kind mit dem Fahrrad auf der Strasse ohne Licht?

10 Antworten

Vermutlich ist es rechtlich eine Teilschuld-Situation. Autofahrer haftet gegenüber Radfahrer primär schon mal, bei Kind auf dem Rad erst recht, allerdings das Kind ohne Licht und vielleicht mit mangelnder Umsicht... Die Verteilung der Schuld vermag ich nicht zu beurteilen.

Aber ich finde du solltest so viel Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen, dass du den Schaden am Auto begleichst und hoffentlich das Rad deines Kindes mit Licht ausrüstest! Wusstest du, dass dein Kind ohne Licht unterwegs ist?!

T3Fahrer

Danke.

Mein Kind hat sein Licht nicht angebracht, er ist aber in einer vollbeleuchteten Strasse gefahren

@Merirez

Vermutlich könnte man sich rechtlich vor der Schadensübernahme drücken, wenn man sich auf die Hinterbeine stellt. Allerdings muss ich sagen, dass ich das niveaulos fände und man m.E. den Schaden aus Anstand begleichen sollte... Mir wäre das zumindest ein inneres Bedürfnis...

@T3Fahrer

Danke für Eure Ratschläge! Fehler passieren nun mal.

@Merirez

Klar passieren die - entscheidend ist, wie man dann mit ihnen weiter umgeht!

Du haftest nicht für Dinge, die dein Kind anstellt, es sei denn, du hast die Aufsichtspflicht verletzt. Wenn das Fahrrad nicht mit StVO-Ausrüstung (Licht, Reflektoren,..) ausgerüstet ist und du es damit auf der Straße fahren lässt, wäre das der Fall. Wenn das Kind das Licht nicht eingeschaltet hat, obwohl du es ihm gesagt hast und du allgemein davon ausgehen kannst, dass das Kind das macht (einsichtig ist, nicht geistig behindert), ist es nicht dein Fehler.

Wenn der Autofahrer Geld will, muss er sich an das Kind halten. Das Kind ist mit 12 zwar nicht straffähig, aber ggf. Schadenersatzpflichtig. Allerdings geht aus der Benutzung des Autos schon ein Betriebsrisiko aus, so dass er wohl in jedem Fall einen Teil der Reparatur selbst tragen muss.

Ich gehe davon aus, dass du eine Privat-Haftpflichtversicherung hast. Der meldest du den Schaden und die kümmern sich ggf. um die Abwicklung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du schickst dein Kind ohne Licht auf die Strasse..?!

Du wirst niemals beweisen können, dass der Fahrer des Autos nicht geblinkt hat.

Du haftest, weil du dein Kind fahrlässig ohne Licht auf die Strasse gelassen hast.

Grundsätzlich muss ein Autofahrer als der stärkere Verkehrsteilnehmer auf Radfahrer aufpassen. Dafür aber muss der Radfahrer aber sichtbar sein.

Du musst den Schaden bezahlen oder deine Haftpflichtversicherung. Ich hoffe, dass du eine hast. Bei Kindern ist das ein MUSS.

Außerdem ist ein Licht am Rad auch ein MUSS.

Da fehlt eine entscheidende Information. Ist dein Sohn neben dem Auto zum Stehen gekommen? Wenn ja, besteht die Chance dem Auto Fahrer die Schuld oder eine Teilschuld anzulasten, weil er sich über den stehenden Verkehr um sich herum hätte vergewissern müssen.