Fondsgebundene Rentenversicherung und Insolvenz?

2 Antworten

Dazu wäre zunächst zu wissen, ob die Tochter nicht nur versicherte Person sondern auch Versicherungsnehmerin ist und wie hoch die Versicherung derzeit ist.

Es besteht die Möglichkeit, wenn du selbst Versicherungsnehmer bist und die Tochter nur versicherte Person, das der IV die Versicherung möglichweise verwerten will.

Kündigen musst du die Versicherung nicht. Hätte auch den Nachteil das der Betrag ggf. zur Masse kommt und deine Tochter davon nichts hat.

Aber ohne genaue Angaben lassen sich hier keine konkreten Antworten geben.

Also eigentlich werden Verträge die zur Altersabsicherung sind, nicht angetastet, wenn klar ist, dass diese erst zum Rentenalter ausgezahlt werden. Allerdings weiß ich nicht, ob das nur für die eigene Versorgung gilt.