wenn man geld im supermarkt findet, MUSS ich das der Verköuferin geben?

15 Antworten

Hallo ankemer,

Auf deiner Stelle hätte ich die Verkäuferin gefragt, ob sie die Chefin des Supermarktes ist. Wenn es nicht so gewesen wäre, dann hättest du der Verkäuferin das gefundene Geld NICHT geben müssen! Gefundenes Geld, gehört nicht zu der Polizei, oder zum Fundbüro. Wenn du Geld findest, dann kannst du es dir behalten. Bei einer Geldbörse, da wäre das ja was ganz anderes aber nicht bei einer Geldmünze oder einem Geldschein. Stell dir mal vor, du würdest im Supermarkt € 100 verlieren und hinter dir läuft der Chef. Dann müsste es der Chef dir auch wieder geben. Aber das würde zu 99,8 % kein Supermarktchef machen. Also warum sollst du dann im Supermarkt gefundenes Geld abgeben ? Gefundes Geld, gehört dir und niemandem anderem mehr!

Bei der Kasse abgeben ist falsch. Das geld wurde verloren. Wenn der Supermarkt meint, dass dies seins ist, dann muss ein Kassensturz gemacht werden um zu gucken ob tatsächlich der Betrag fehlt. Ansonsten - wie schon erwähnt - zum Fundbüro. Dort wird das Geld dann eine bestimmte Zeit verwahrt und meldet sich niemand ist es danach deins.

So der Rechtsweg. Wenn du allerdings nen euro findest, ist fraglich ob es sinnvoll ist dieses Procedere in Gang zu setzen.

ab 10 Euro ist der Fund zu melden bei der Polizei oder dem nächsten Fundbüro

*§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.*

Cokedose  23.09.2010, 12:58

Stimmt genau, richtige Antwort.

Und es hat auch einen Vorteil für Dich. Wenn sich niemand findet der Anspruch auf die Fundsache erhebt, so steht die Fundsache nach einer gewissen Frist dir zu.

Wenn sich aber jemand findet, so erhälst du immerhin einen Finderlohn.

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Im Supermarkt etc. sieht es so aus, daß höhere Fundgelder (ab ca. 5,-) dort eine gewisse Zeit lang aufbewahrt werden falls sich jemand meldet. Geschieht dies nicht, verbucht der Markt das Fundgeld in den eigenen Geldbestand.

Centbeträge werden sofort in die Kasse eingegeben.

Geld, das Du findest, darfst Du nicht behalten.

Allerdings hat auch die Verkäuferin keinen Anspruch darauf.

Richtig wäre gewesen, wenn Du (als Finder) es der Polizei (oder dem Fundbüro) übergeben hättest. Eventuell kann man es auch dem Ladeninhaber oder Geschäftsführer geben - und sich bescheinigen lassen, daß man es gefunden hat.

Jedenfalls gehört das Geld demjenigen, der es verloren hat. Und wenn der nicht zu ermitteln ist, gehört es nach einer Weile dem Finder!

das Recht, es zu behalten, hast du nicht. Es darf aber auch nicht in die Kasse des Supermarktes gehen. Das Geld muss an der Information (oder im Geschäftszimmer) zurückgelegt werden oder du gibst es im Fundbüro ab. Das Geld gehört immer noch der Person, die es verloren hat und diese Person muss die Chance haben, das Geld wiederzubekommen.