Wenn man eine Waffe stiehlt, hat man dann einen Diebstahl mit Waffen begangen?
Hey, kann mir da jemand helfen?
Worauf kommt es an, dass der Täter sich bewusst ist, dass er die Waffe bei sich hat?
5 Antworten
Meines Erachtens ist hier § 243 Abs. 1 Nr. 7 StGB vorrangig. Das Mitführen der Waffe auf dem "Rückweg" ist hier m. E. nebensächlich. Aber sicher bin ich mir nicht, da müsste man mal die einschlägigen Strafrechtskommentare wälzen.
Wenn du hi8ngegen bei der Flucht aufgehalten wirst und die Waffe -auch nur zur Bedrohung- einsetzt, bist du ohnehin zwingend im Bereich der Raubdelikte (§ 252 / § 250 StGB)
Wenn man eine Waffe stiehlt, hat man dann einen Diebstahl mit Waffen begangen?
Dies wird auf die weiteren Umstände ankommen. Z.B. ob dann genau bei diesem Diebstahl eine Person hinzu kommt und der Täter diese Person , dann mit der Waffe bedroht.
Ich würde sagen , wenn nur die Waffe gestohlen wird , aber bei dem Diebstahl nicht als Bedrohung zum Einsatz kommt ist es kein Diebstahl mit Waffe.
Ist nicht irrelevant ich zitiere aus einer BGH Rechtsprechung :
Für die Erfüllung dieses Tatbestandes ist es nicht erforderlich, dass sich der Täter mit einem der dort bezeichneten Gegenstände zum Tatort begibt. Vielmehr genügt es, dass er einen solchen zu irgendeinem Zeitpunkt während der Tatausführung bei sich führt.
Ausreichend ist daher auch, dass sich der Täter - wie hier - erst während der Tat und aus der Tatbeute mit einem solchen Werkzeug versieht
während der Tatausführung bei sich führt.
Eben, und deshalb ist deine Behauptung es müsse eine Bedrohung geben völliger Quatsch.
Damit weil ich in solche einem Fall von einer erforderliche Bedrohungslage ausging und der Anwesenheit einer Person , damit hast und hattest natürlich recht. Da in dem Fall aus dem Urteil eine Person anwesend war, hatte ich dies fälschlicherweise, auf den Diebstahl der/mit Waffe ohne Opferanwesenheit runter gebrochen. Naja vielleicht gibst nächstes Mal gleich einen Hinweis dazu, wenn Du dazu eh die richtige Antwort hast. Aber trotzdem Danke.
Diese Wortspielerei klappt nicht. Wenn du eine Waffe stiehlst, hast du den Diebstahl einer Waffe begangen. Ob du ihn mit Waffe begangen hast, hat damit nichts zu tun.
Nehmen wir einen einfachen Fall, du steckst im Waffengeschäft ein Springmesser ein ohne jemand zu bedrohen oder ohne dass es jemand bemerkt. Sobald du das in deinem Besitz hast führst du es bei dir und verstösst gegen §244StGB.
Der Diebstahl einer Waffe ist nur dann ein Diebstahl mit Waffe, wenn bereits zum Diebstahl der Waffe eine Waffe mitgebracht / genutzt wird.
Was nach dem Diebstahl der Waffe geschieht, das kann dann wiederum ein Diebstahl mit Waffe sein.
Quatsch. Weder vor, nach oder während ist eine Waffe erforderlich.
Quatsch ist Dein Quatsch weil Du ganz offensichtlich nichts verstanden hast
Einfach mal die Frage lesen. Sinnvoll wäre es dabei, den Sinn zu verstehen.
Möglicherweise gelingt es Dir doch noch.
Was nach dem Diebstahl der Waffe geschieht, das kann dann wiederum ein Diebstahl mit Waffe sein.
Völlig dacor. Bitte um Entschuldigung.
Völlig irrelevant