Wenn man ein Hund verkauft und die Käufer kommen nicht klar, muss ich den zurück nehmen?

10 Antworten

Wenn etwas mit dem Hund sein sollte, was du verschwiegen hast, dann wäre das unter Umständen im rechtlichen Sinn ein Sachmangel. Und der kann durchaus dazu führen, dass der Kaufvertrag von den Käufern angefochten und im ärgsten Fall eben auch widerrufen werden kann, wodurch dann Hund und Geld wieder "zurückgetauscht" werden müssten.

Aber abgesehen von der rechtlichen Ebene: wer sich für die Haltung von Tieren entscheidet, entscheidet sich damit auch für die Übernahme der vollen Verantwortung für ihr Wohlergehen. Und diese Entscheidung muss man ja getroffen haben, bevor man einen Hund überhaupt verkaufen kann.

Mit dieser Verantwortung geht dann auch einher, dass man natürlich so ein Tier zurücknimmt, wenn die neuen Halter sich doch als falsche Wahl herausstellen. Die Alternative wäre ja, dass das Tier im Tierheim landet - oder schlimmeres... Und damit würde man dieser Verantwortung ja sowas von nicht gerecht werden! Es geht eben um Lebewesen, mit Gefühlen, nicht um Spielekonsolen oder Handys...

Also Grundsätzlich werden über Hunde Kaufverträge geschlossen genauso wie über eine Packung Kaugummi oder eine Schachtel Kondome.

Die Kaufverträge können dann entsprechend BGB angefochten werden, doch allein dass der Käufer im Nachhinein feststellt, dass er mit dem Hund nicht klarkommt ist natürlich kein Anfechtungsgrund und sofern der Hund keine Mängel hatte sehe ich auch keine Möglichkeit zum Widerruf.

In diesem Sinne: Nein, eine Pflicht zur Rücknahme besteht nicht, ebenso wie es bei den Kondomen oder dem Kaugummi der fall ist, wenn sie nicht passen oder er nicht schmeckt.

Allerdings darfst du nicht vergessen, dass es sich beim Hund halt eben auch um ein lebendes Wesen mit Gefühlen handelt, das darunter leidet, wenn man es nicht gut behandelt, weil man eben nicht mit ihm klarkommt.
Dementsprechend stellt sich die Frage OB du den Hund nicht, selbst wenn keine Rücknahmepflicht besteht, zurücknehmen solltest, allein um des Hundes willen, damit dieser in ein besseres zuhause kommt.

Als anständiger Verkäufer sollte Dir das Tierwohl an oberster Stelle stehen. Daher vom Anstand her, ja. Von Gesetzes wegen nur nach den gem geltenden Rückgaberecht.

NonNam  29.12.2021, 23:27

Mhhh. Ein Rückgaberecht gibt es seit spätestens 2014 nicht mehr.

Stadtgespenst  30.12.2021, 00:14

Es gibt kein Rückgaberecht.

Kommt darauf an, ob du elementar wichtige Details nicht offen gelegt hast.

Wenn du Welpen produzierst und sich Zuchtfehler zeigen, muss du diese Hunde zurück nehmen oder die Tierarztkosten tragen.

Wie jeder FCI anerkannte Züchter auch.

es ist schon ein gGauen wenn jemand Hunde vermehrt , davon keinen Schimmer hat und die Welpen nun auch noch in falschen Händen landen. Ein guter Züchter, was du nicht bist würde seine Welpen zurücknehmen und sicherlich auf ein großes Augenmerk darauf legen seine gezogenen Welpen in beste Hände zu geben.