Ist ein selbstgeschriebener vertrag gültig?

13 Antworten

Grundsätzlich ist auch ein selbstgeschriebener und verfasster Vertrag gültig. Aber auch er muss sich an bestimmte gesetzliche Vorschriften halten.

So kannst du nicht einfach hineinschreiben, dass der neue Eigentümer den Hund nicht weitergeben darf. Mit dem Verkauf trittst du sämtliche Eigentumsrechte an dem Hund ab. Und hast damit über nichts, gar nichts mehr zu bestimmen.

Dass die Käuferin den Hund nun nur an dich zurückgeben darf und dafür noch nicht einmal ihr Geld zurückbekommt - ist mit Sicherheit rechtlich gar nicht haltbar. Denn es würde erstens das Eigentumsrecht der Käuferin einschränken und sie zweitens absolut "übervorteilen".

Man kann vereinbaren, dass der Hund nur an den Verkäufer zurückgegeben werden darf - dann aber muss auch eine vereinbarte Summe fließen.

Man kann sich auch ein Vorkaufsrecht einräumen - aber dann muss du als Verkäufer letztendlich die Summe für den Hund zahlen, die auch der dann wieder neue Käufer zahlen würde.

Die Damen kann also behaupten, sie hätte einen Käufer, der 1000 Euro zahlt. Bis du nun bereit, diese Summe zu zahlen, dann muss sie den Hund an dich zurückverkaufen. Zahlst du die Summe nicht, ist sie völlig frei, den Hund anderweitig zu verkaufen.

Dir steht kein Recht zu, die Käuferin zu "bestrafen", indem du das Geld zurückhältst. Frag dich lieber selbst, ob nicht eher die Schuld bei dir liegt, denn auch du gibst den Hund ja einfach weg - und scheinbar in irgendwelche nicht geeigneten Hände. Und jetzt geht es dir auch eher um das Geld - und nicht um das Wohl des Hundes. Sonst würdest du das Geld mit Freude zurückzahlen, nur, damit der Hund nicht als ungeliebter Wanderpokal in irgendwelche Hände gelangt ....

Das finde ich furchtbar schrecklich und traurig!

Eine Schutzvertrag hab ich selber geschrieben ... Ist mein Vertrag rechtsgültig?

Ob der Vertrag rechtsgültig ist, lässt sich erst sagen, wenn man den Vertrag einsehen kann. Auch "selbstgeschriebene Verträge" unterliegen rechtlichen Grenzen und Bedingungen.

Diese sogenannten "Schutzverträge" sind beispielsweise in aller Regel nicht das Papier, auf dem sie geschrieben werden, wert. Durch den Versuch, den neuen Eigentümer zu beschränken, werden sie extrem angreifbar und häufig genug auch vollständig nichtig. In solchen Fällen ist dann die vollständige Rückabwicklung - also "Hund zurück & Geld zurück" - die kostenärmste und am wenigsten stressige Variante für alle Parteien ... auch für den Hund, den du in deiner ganzen Einlassung nur als Handelsware berücksichtigst.

Sie will ihn wieder zurückbringen weil sie mit ihm nicht klarkommt. Das hätte sie sich vorher überlegen sollen ...

Nicht unbedingt. Es hängt von der Gestaltung des Vertrages und der Gestaltung des Vermittlungsablaufs ab, ob dieser Grund vielleicht doch schon ausreicht.

Das hätte sie sich vorher überlegen sollen er ist wirklich ein angenehmer Hund nur der ist ihr zu wild

Hat sie ausreichend Kenntnis über den Charakter des Hundes erlangen können? Oder hat sie dir aufs Wort glauben müssen, als du ihr den Hund als "wirklich angenehm" beschrieben hast? Damit sicherst du Eigenschaften zu. Und die musst du natürlich auch einhalten.

Ich sagte ihr bring den Hund wieder aber das Geld gibt es nicht zurück

Aus rechtlicher Sicht wäre das schon mal äußerst fragwürdig. Sicherlich könntest du nachweisbare(!) Aufwendungen abziehen. Doch bei Rückabwicklung des Vertrages den gesamten Betrag einbehalten zu können, bedarf schon sehr ausgefeilter Regelungen im Vertrag.

Aus ethischer Sicht ist es noch fragwürdiger: Du zwingst deine Käuferin in die Ecke. Das kann sie leicht veranlassen, den Hund nun an Dritte weiterzuveräußern. Denn ein wirksamer Weiterverkaufsausschluss ist noch schwieriger zu formulieren, als der ultimative Einbehalt von "Schutzgebühren".

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*** AM ENDE LEIDET VOR ALLEM DER HUND UNTER EUCH BEIDEN ***

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Das Beste für alle Parteien - also für den Hund, die Käuferin und dich - wäre wohl, wenn du den Vertrag rückabwickelst, also den Hund zurücknimmst, der Käuferin das Geld zurückgibst ... und dann den Hund im nächstgelegenen Tierheim abgibst.

Ganz besonders, wenn es dir, wie du hier ausdrücklich betonst, nicht ums Geld geht.

Vertrag ist Vertrag, er wurde von beiden Parteien Akzeptiert.

Ein Vertrag der regeln will, dass der Hund nicht an Dritte weiter verkauft wird ist ungültig. Verkauft ist verkauft.

Wenn der neue Besitzer den Hund zurück geben will, hat er keinen Anspruch auf die Rückgabe des Kaufpreises.

Du machst es Dir zu einfach. Das Geld hast Du schon ausgegeben. Sie kann den Hund zurück bringen und auch ihr Geld wieder verlangen. Schlimm sind Menschen wie Du die sich einen Hund zum Wiederverkauf anschaffen und dann nach kurzer Zeit einfach verkaufen um sich des Tieres zu entledigen. Schon Du bist nicht mit dem Hund zurecht gekommen und deshalb hast Du den Hund verkauft. Der arme Hund, hat nichts falsch gemacht. Ist lediglich in die falschen Hände, Deine Hände, gekommen.

Es hat persönliche Gründe weil ich mich um ein kranken Familienangehörigen kümmern muss falls du es genau wissen willst! Der Hund war einfach super! Ich suchte weil er noch jung ist ein neues zu Hause wo er bleiben kann

Genau :)

@ schwestaa: dann solltest du weiterhin am Wohl deines Hundes uneigennütziges Interesse zeigen und ihn zurücknehmen und fairerweise das Geld zurückgeben und dich nicht damit bereichern!