Gültigkeit Kaufvertrag Welpe Rücktritt Komische Situation!?

8 Antworten

Und wer bist du in dieser Geschichte? Der 1. Käufer, der 2. Käufer oder der Züchter?

Ich helfe gerne, finde es jedoch albern, von sich selbst in der dritten Person zu sprechen. So etwas machen nur Leute, die befürchten, sonst Kritik auf sich nehmen zu müssen.

grundsätzlich ist es erstmal egal ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde.

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, daher war es eine Kulanzentscheidung des Züchters. Wenn dieser dem Rücktritt jedoch zugestimmt hat, dann sind die beiderseitig gezogenen Leistungen zurückzugewähren. Der Käufer gibt den Hund zurück, der Verkäufer das Geld.

Irgendetwas davon wird sich belegen lassen. Entweder gibt es Zeugen dieser Handlung oder es gibt Belege über die Herausgabe des Kaufpreises (Überweisung, Quittung, etc.). Sollte der Verkäufer das Geld in Bar ausgezahlt haben und dies ohne Beleg erfolgt sein, dann hat er grob fahrlässig gehandelt, denn wie würde er das denn steuerlich regeln wollen?!

Wenn ein Kaufvertrag in schriftlicher Form bestand, hätte man den Rücktritt ebenfalls schriftlich festhalten müssen - sehr leichtsinnig!!!

Die Frage die sich m.E. hier vordergründig stellen würde ist: wenn der Züchter den Hund an den Käufer 1 wirksam verkauft und übergeben hat, wie könnte er ihn ohne eine Rücknahme dann an Käufer 2 verkaufen?

Menschen die in so einer Dreistigkeit handeln, sind wahrscheinlich bereits anderweitig aufgefallen.

Es wird schwer zu beweisen sein! Für eine ordentliche Antwort sind jedoch zu wenig Parameter bekannt.

der Hund ist bereits wieder in den Besitz des Züchter übergegangen. da Käufer 1 den Hund nicht mehr wollte und abgegeben hat. Züchter hat nach Bankdaten zur Überweisung gefragt die rückt der Käufer aber nicht heraus. will aber den Hund jetzt doch wieder haben und beruft sich auf den Kaufvertrag.

@CharlesKlieme

und? Nur weil der Züchter den Hund im Besitz hat ist er nach aktueller Lage noch lange kein Eigentümer! Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel!

Die Schwierigkeit hierin wird der Beweis sein. Es gibt ein Dokument das den Kauf bekundet, es gibt aber kein Dokument das den Rücktritt vom Kaufvertrag bekundet.

Damit ist die Rechtslage erstmal so, dass ein gütliger Kaufvertrag besteht und die Pflichten aus dem KV erfüllt werden müssen. Kaufpreiszahlung und Eigentumsverschaffung an der Sache/dem Hund.

Ob der Käufer den Hund erstmal zurückgegeben hat ist so lange nicht relevant wie es sich nicht beweisen lässt. Gibt es keine Zeugen hierfür, wird die Lage schwierig.

Verstanden habe ich den Sachverhalt schon - keine Angst

@CharlesKlieme

An dieser Stelle hätte der Züchter sofort das Geld in cash rausgeben sollen oder sofort die Bankdaten notieren

die Züchterin hat ja auch einen Mann der die Rückgabe bezeugen kann. sie hat auch die Ahnentafel und alles abgegeben und gesagt sie könne den wieder vermitteln und alles

@CharlesKlieme

was genau lässt sich belegen? Das ist die primäre Frage.

Nur weil der Züchter Hund und Ahnentafel hat? Er könnte die Sachen ja auch gar nicht erst übergeben haben und der arme geprellte Käufer versucht verweifelt diese Sachen zu bekommen. Er hat doch einen Kaufvertrag aber der böse Züchter gibt die Sachen nicht heraus... das ist die andere Sicht der Dinge - also: was lässt sich belegen?

Der Züchter muss gar kein Geld zurück geben. Der Preis des Welpen ist für die Aufzucht und diese Leistung hat der Züchter bis Dato erbracht.

Dem Züchter entstehen nun neue Kosten für die weitere Aufzucht und Vermittlung des Welpen.

Viele Züchter geben freiwillig etwas zurück, aber müssen, ne...

@Goodnight

damit liegst Du leider komplett falsch. Es gibt zwei Varianten

1.) Der Rücktritt ist erfolgt und alle sind sich darüber einig, dann muss der Züchter sehr wohl den Kaufpreis zurückgeben, denn das ist eine Folge des Rücktritts

2.) Der Rücktritt ist nicht erfolgt, der Züchter würde einen Prozess verlieren o.ä. dann muss er den Hund herausgeben. Kann er das nicht, wird er schadensersatzpflichtig weil er seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt.

@Esskah

Ach weisst du, ich habe einen Zuchtrüden besessen und unsere Hunde stammen aus einer Tierarzt und Juristenfamilie, ich bin also sicher, dass meine Angaben stimmen.

@Goodnight

ach weisst Du, ich hatte im Studium mehr als ausreichend Zivilrecht um zu beurteilen, dass Deine oben getätigte Aussage nicht stimmt.

@Goodnight

Das ist falsch. Die Argumentation wegen Vorleistungen usw. Werden gerne im Bereich der Tierhandlung gebracht, sind aber juristischer Mumpitz und totales Wunschdenken. Hier wird juristisch ein Kaufvertrag geschlossen und dieser folgt klaren Regeln. Die geforderte Summe kann man Schutzgebühr, Auslagenerstattung oder sonst wie nennen. Von mir aus auch Max&Moritz. Das verlangte Geld ist und bleibt ein Kaufpreis und ist somit eine Schuld, die sich aus dem KV ergibt und bei einer Rückabwicklung vollständig zu erstatten ist.

@Esskah

Dann hast du da aber mächtig geschlafen

@Lschre78

@Esskah SORRY SORRY SORRY. Du hast natürlich völlig recht. Ich habe den falschen Kommentar zitiert. Natürlich hat @Goodnight hier gepennt...

@Lschre78

Warum? Du hast meine Angaben doch bestätigt... Uups jetzt war ich zu schnell

der Käufer hat den Hund halt abgegeben (Zeuge war noch dabei) mit der Aussage auch er solle ihn bitte dann weiter vermitteln und das es ihm beim Züchter ja besser geht und er dem welpen nicht gerecht wird. Züchterin hat dann ja nach den Bankdaten gefragt bzw drum gebeten um den Betrag zurück zu erstatten und darauf wird nicht geantwortet

@CharlesKlieme

das schreibst Du nun zum x-ten Mal - ich hatte es bereits beim ersten Mal verstanden. Das ist aber alles gesprochenes Wort und die Frage ist nach wie vor was sich davon belegen oder bezeugen lässt.

Das können wir hier nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass offenbar ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt. Damit Vorteil Käufer 1. Fakt ist auch, dass es offenbar über den Rücktritt keinerlei Dokumente gibt. Wiederum Vorteil Käufer 1.

Gab es zum Zeitpunkt des Rücktritts auf jeder Seite einen Zeugen, dann wird Aussage gegen Aussage stehen.

Ich weiss, dass es schwer zu begreifen ist. Denn eigentlich fühlt man sich im Recht. Das mag auch stimmen, aber es ist eben relevant was sich belegen lässt. Da liegen aus meiner Sicht im Moment die besseren Karten beim Käufer 1.

Der Züchter hat sich selbst ins Abseits manövriert weil er die Rückgabe nicht dokumentiert hat. Wäre der Kaufvertrag mündlich geschlossen worden - okay. Aber wenn er den Hund doch schon mit schriftlichem Vertrag verkauft hat, warum geht dir Rückabwicklung dann ohne jegliche Dokumentation?

Der Zeitraum ist so eng (2 Tage), dass der Käufer glaubhaft darlegen kann den Hund gar nicht erst erhalten zu haben.

käufer eins hat schriftlich geschrieben er wolle den Hund nicht mehr und wird ihn abgeben. ist das Beweis genug?

@CharlesKlieme

kannst Du Dich bitte mal entscheiden? Die ganze Zeit schreibst Du davon, dass der Rücktritt mündlich erfolgt ist! Es war in allen Kommentaren bisher nie die Rede von einem Schriftstück!

Wenn Dieses Schriftstück vorliegt, dann soll er sein Jurastudium überdenken und gerne zum Anwalt gehen.

Alles in Butter, der Züchter kann sich zurücklehnen und entspannen.

@CharlesKlieme

Das ist eine Willenserklärung und kann als Indiz die Glaubwürdigkeit des ersten Käufers erschüttern. Aber der Formfehler fand beim züchtet statt.

Für den Rücktritt gilt genauso wie für den Kaufvertrag, dass die Beweislast beiderseitig gegeben ist und man das deshalb auch besser schriftlich macht.

Der Züchter kann den Original Vertrag auch mit dem Hund zurück fordern und dann entwerten oder vernichten.

Aus einem Rücktritt ergibt sich die beiderseitige Pflicht zur vollständigen Rückabwicklung.

Nur den Hund wieder in Empfang zu nehmen genügt nicht. Etwaige Gelder müssen auch vollständig ohne Abzüge rückerstattet werden. Passiert das nicht, behält der Kaufvertrag seine Gültigkeit.

Ich frage mich ob man hier wirklich von einem Züchter sprechen kann. Welcher Züchter gibt einen Welpen ab ohne zu klären ob die Leute geeignet sind für den Hund. Falls der Käufer Schauspielerisches Talent hat und den „Züchter“ getäuscht hat, müsste der Züchter aber spätestens bei Rücknahme des Welpen ebenfalls alles in Schriftform fest gehalten haben. Das klingt mir alles sehr merkwürdig.

die gute Dame züchtet seit 20 Jahren!!! nie irgendwelche Vorfälle gehabt oder Menschen die Den Hund zurück gegeben haben. das ist der erste Vorfall! Ist also klar dass sie auch nicht wirklich wusste wie sie sich verhalten muss! Ich mein tut mir leid aber wenn hier einer merkwürdig handelt dann die Käufer! man entscheidet sich nicht für einen Hund und gibt ihn zwei Tage später ab und freut sich das er neu vermittelt wird und entscheidet zwei Tage später das er ihn wieder haben will!!

@CharlesKlieme

Keine Frage, was den Käufer betrifft geb ich dir vollkommen recht. Aber für solche Fälle hat man ja als Züchter einen Verein in dem man Züchtet. Die wissen wie man einen solchen Fall Rechtssicher abwickelt. Und genau an den Verein sollte sich die Dame wenden.

eigentlich müsste die Rückabwicklung auch Zug - um - Zug geschehen. Hund gegen Geld, Papiere gegenzeichnen und fertig

Ich nehme an der Kaufpreis wurde zurückerstattet? Dann hätte ja der Züchter den Hund zurückgekauft (das ist i.d.R. so üblich) und damit natürlich auch alle Rechte am Tier.

Die Käuferin hat die Bankdaten nicht heraus gegeben sondern klagt mit Anwalt weil sie wissen würde das sie das Recht besitze den Hund ein zweites mal wieder mitzunehmen. Der Hund selbst ist momentan wieder bei der Züchterin

@CharlesKlieme

ich würde sie dezent beleidigen, so dass es nicht den straftatbestand erfüllt

verspotten

ihr den sachverhalt schildern und schreiben, dass man ja leider nichts dazu kann, dass sie wankelmütig wie ein pubertierendes mädchen ist, aber das bleibt jetzt so, dass sie nicht erworben hat oder zurückgekauft wurde oder was auch immer

@CharlesKlieme
2. Verzicht des Eigentümers:
Tiere werden jedoch herrenlos, wenn der Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet, § 959 BGB. Danach wird eine bewegliche Sache herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz aufgibt.

Für mich sieht das danach aus. Aber ich bin kein Anwalt.

@EvaRelativ

nein, 959 ist nicht anwendbar. Voraussetzung hierfür wäre, dass dem Käufer egal ist was mit dem Hund passiert. Indem er aber die Herausgabe fordert, beabsichtigt er auch den Besitz und Eigentum des Hundes.

@Esskah

Ja, mag ja sein. Die Frage ist, ob er dazu eigentlich noch das Recht hat oooder ob er ja sein Eigentum aufgegeben hat in dem Moment wo er den Hund zurückgegeben hat.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Das wäre jetzt nur meine Interpretation.

@EvaRelativ

nochmal: alleine dadurch, dass der Käufer nun den Hund fordert, kann er sein Eigentum nicht aufgegeben haben. Deinen Gedanken verstehe ich, aber er ist nicht haltbar.

Eigentum aufgegeben, also herrenlos geworden bedeutet, wenn sich jemand um eine Sache nicht mehr schert. Dann würde dieser auch niemals die Herausgabe fordern. Verstehst Du den Widerspruch der Forderung des Käufers zum 959?

@Esskah

Die Frage ist doch aber, ob er jetzt überhaupt noch ein Recht an der Sache hat. Oder es in dem Moment wo er den Hund zurückgegeben hat eigentlich schon aufgegeben hat.

Denn in 959 steht echt nur:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 959 Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Er hat den Hund zurückgegeben, da er ihn nicht mehr wollte. Meiner Meinung nach hat er damit auf sein Eigentum verzichtet.

@EvaRelativ

sag mal Du kapierst es nicht oder? Du kannst nicht einfach einen Paragraphen zitieren sondern musst auch den Kontext beachten. Der Hund ist nicht herrenlos wenn der Käufer ihn zurückverlangt. Punkt, Ende, aus.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Herrenlosigkeit

1.) die Sache war es von Anfang an (war nicht so)

2.) der Eigentümer hat das Eigentum an der Sache aufgegeben (das vermutest Du)

Im zweiten Fall muss der Wille zur Eigentumsaufgabe aber klar erkennbar sein, da ansonsten keine Herrenlosigkeit i. S. d. G. gegeben ist. Indem er den Hund aber wiederhaben will liegt eben kein Wille zur Eigentumsaufgabe.

Ich probiere das mal an den Züchter weiter zugeben ! Danke erstmal für die fixen Antworten

er hat ja den Hund bereits wieder zum Züchter zurück gegeben. ahnentafel alles ist wieder beim Züchter. und jetzt wollen die Den auf einmal wieder haben

Ich verstehe aber man nimmt doch das Tier nicht 2 Tage und und gibt es dann ab mit der Aussage er wird den welpen nicht gerecht und er soll bitte weiter vermittelt werden. und dann kaum bekommt er mit der Hund ist neu vermittelt will er den auf einmal wieder haben