Hallo Roller verkauft käufer will geld zurück?
vor paar tagen habe ich mein Roller privat verkauft und habe auf mängel hingewiesen von denen ich wusste. Beim neuen Besitzer ist der Roller kaputt gegangen und hat diesen dann in die Werkstatt gebracht. Dort wurden erhebliche Mängel festgestellt von denen ich nix wusste. Jetzt will der Käufer entweder das ich den Roller zurück nehme und ihm das Geld gebe oder er geht rechtlich dagegen vor. Muss ich den Roller zurück nehmen? (kein Kaufvertrag)
6 Antworten
Ohne Vertrag, bei dem man die Gewährleistung ausgeschlossen hat - schriftlich - sehe ich es tatsächlich so, dass er ein Recht auf Rückgabe hat.
Es besteht nämlich ein mündlicher Kaufvertrag und im Nachhinein hat man erhebliche Mängel festgestellt....
Schonmal etwas von Gewährleistung gehört ? Das gilt auch bei Privatverkäufen, wenn man es nicht ausgeschlossen hat.
Hier mal lesen:
http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html
Normalerweise gilt beim privat Kauf kein Rückgaberecht oder Geld zurück Garantie du hast ihn auf Mängel die dir bekannt waren hin gewiesen und da kein Kaufvertrag vorliegt denke ich mal das er mit rechtlichen Schritte nicht weit kommt da würde es Aussage gegen Aussage stehen weil er dir Beweisen müsste das die Mängel bei Kauf schon vorhanden waren und du davon wusstest und es verschwiegen hast also im Zweifel für den Angeklagten mach dir keine großen Sorgen denke mal er droht damit um dich einzuschüchtern
Im Prinzip hat er nur Aussicht auf Erfolg, wenn du Mängel arglistig verschwiegen hast, d.h. du die Mängel kanntest oder sie im alltäglichen Gebrauch selbst als Laie hättest erkennen müssen. Deswegen hängt es im wesentlichen von der Art der Mängel ab, wie die Lage ist.
Darum nie ohne schriftlichen Vertrag, ist immer besser.
Beim Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ich hoffe du hast dies im Vertrag vermerkt. Wenn ja hat der Käufer kein Recht auf Rückgabe.
Hast du Zeugen, das du den Käufer auf die Mängel hingewiesen hast.
Sowas macht man besser schriftlich
Im Nachhinein stellt jede Werkstatt irgend etwas fest. Das heißt noch lange nicht das der Schaden vom VK stammt. Mängel wurden bei Kauf aufgezählt. Somit ist klar das der Roller nicht im Neuzustand war..
Auch steht der Käufer nun ist der Nachweispflicht das arglistige Täuschung vorliegt-und das kann er nicht..