Was kann vor Gericht positiv auf den Richter wirken?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geständnis, Reue, Wiedergutmachung der Tat oder jedenfalls ein ernsthafter Versuch (sofern möglich). Richter und Staatsanwaltschaft merken aber ziemlich schnell, ob Reue und Wiedergutmachungsversuche echt sind oder nur vorgespielt wurden, um das Strafmaß zu reduzieren. Schließlich haben sie tagtäglich mit Lügen und Heuchelei zu tun.

Danke:) 

@Bebiim01

Sehr gerne! :-)

Richter und Staatsanwaltschaft merken aber ziemlich schnell

nach Deinen eigenen Worten kann das allerdings nicht sein:

Justitia ist zum Glück blind

@Margita1881

Die Blindheit bezieht sich auf Optisches, also die Kleidung. Nicht jedoch auf das Gehörte wie Aussagen, Geständnis, Reue usw.

wichtig ist vor allem die menschliche Seite des Täters. Bereut er, zeigt er das, wie steht er seiner Tat inzwischen gegenüber?

Umfeld, Bildung und Status spielen auch eine Rolle und werden strafmildernd berücksichtigt.

Aber die Einsicht, dass das Verhalten nicht nur falsch war, sondern anderen schwer geschadet hat, die gezeigt wird, die zuspürende Reue macht dem Richter klar, da will jemand mit seiner Schuld umgehen und sich nicht rausreden oder irgendwas zusammenlügen, um die Strafe niedrig zu halten.

Umfeld, Bildung und Status spielen auch eine Rolle und werden strafmildernd berücksichtigt.

Nein, das stimmt nicht. Vor dem Gericht sind zum Glück alle gleich!

Auch wenn es heißt "ohne Ansehen der Person" so würde ich schon ein wenig auf das Äußere achten, nicht gerade im Schmuddel-Look ankommen.


Wichtiger ist aber, frühzeitig ein ernst gemeintes Geständnis abgeben, bei der Aufklärung des Falls beitragen und Wiedergutmachung erklären. Sowas wirkt immer positiv auf den Angeklagter ab und beeinflusst die Höhe der Strafe.

Letzter Absatz gilt natürlich nur, wenn man wirklich schuldig ist.

Freundliches und einsichtiges Verhalten; angemessene Kleidung

Danke :)

@Bebiim01

Gerne und Daumen drück:)

angemessene Kleidung

Justitia ist zum Glück blind. Kleidung hat nichts mit dem Strafmaß zu tun. Das wäre ja noch schöner.

@Mignon2

@Mignon: Es wurde nach einem positiven Eindruck gefragt und nicht nach dem Strafmaß.

@Margita1881

Richtig. Ein positiver Eindruck soll aber einem verminderten Strafmaß bzw. einem Wohlwollen von Staatsanwalt und Gericht dienen. Warum sollte man sonst einen positiven Eindruck erzeugen wollen? Kleidung erzeugt bei Gericht gar keinen Eindruck, weder einen positiven noch einen negativen. Außerdem ist Kleidung Geschmacksache und auch darüber, was "angemessen" ist, können die Meinungen auseinandergehen.

Wenn Kleidung das Verfahren positiv beeinflussen würde, würden elegant gekleidete Täter mit viel Geld möglicherweise besser wegkommen als arme Täter, die sich nicht angemessen kleiden können. Das darf nicht der Fall sein!

echte reflexion und reue, ein lebensplan und eine echte zukunftsperspektive helfen.

Danke!