Wenn man den Namen der Person nicht weiß und nur die Iban hat?

5 Antworten

Das die Polizei die IBAN einfach ermitteln kann ist nicht ganz korrekt. Hier ist es abhängig, ob es sich um eine deutsche IBAN handelt. Ist es die IBAN zB aus Bulgarien o.ä. kannst du zwar eine Anzeige stellen, aber das du kein Geld wieder siehst ist eher unwahrscheinlich.

Ich würde an Ihrer Stelle erstmal die üblichen Bankvorgänge durchlaufen. Dazu gehört erstmal der "SEPA-Recall". In diesem Zug informiert Ihre Bank die Bank des Zahlungsempfängers und bittet nach Rücksprache mit deren Kunden um Rücküberweisung. Sollte es sich hier um Betrug handeln, kann die Bank nach Prüfung und entgegennahme der Kopie der Strafanzeige auch eine sogenannte Empfängerdatensperre einrichten. Wo wir jetzt bei der Anzeige sind. Wenn der Sepa-Recall abgelehnt wird, sollte man einen Nachforschungsauftrag stellen. Hier in jedem Fall eine Anzeige stellen und der Bank aushändigen. Bei einem Nachforschungsauftrag wird Ihnen nämlich, falls der Empfänger die Rücküberweisung ablehnt, die Personen und Adressdaten des Empfängers mitgeteilt. Diese Infos dann unverzüglich an die Polizei weitergeben, um die Anzeige gegen unbekannt umzuwandeln.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MFG ihr freundlicher Bankangestellter

Sicher kann sie damit was anfangen, nur die Frage ist, ob sie es auch macht.

Eine Kollegin hatte so einen Fall und ja die Polizei wurde tätig. Wie sich später herausstellte, war es nicht der erste Fall indem diese IBAN involviert war.

Hallo,

ich geh davon aus, dass du Opfer eines Betruges geworden bist? Wenn du Anzeige erstattest, reicht uns die IBAN, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit im Ausland, dass die dem Konto hinterlegten Personalien richtig sind, nicht unbedingt hoch. Sollte es eine deutsche IBAN sein, ist der Vorgang aber kein Problem...

 

Einfach nur aus Interesse, also ohne Anzeige, werden wir aber nicht tätig;)

Das reicht zur feststellung der Person. 

Ja, die Polizei kann den Kontoinhaber ermitteln.