Wenn man Arbeitslosengeld 1 bekommt, kriegt man dann wieder Kindergeld?

7 Antworten

Du bekommst vor allem erstmal eine Sperrzeit von 3 Monaten (12 Wochen), weil Du die Arbeitslosigkeit verschuldet hast (das heißt in dieser Zeit kein Alg1)

Kindergeld gibt es für die ELTERN, wenn das Kind in der Ausbildung bist. Wenn du deinen Berufsabschluss hast, bist das definitiv NICHT.

Übrigens wirst du wohl mit 12 Wochen Sperre bei der Arbeitsagentur zu rechnen haben.

Einmal abgesehen von einer evtl. drohenden Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach § 159 SGB - lll , steht deinen Eltern bei Arbeitslosmeldung / Arbeitsuchend und ggf. ALG - 1 Bezug von 18 - unter 21 Jahren auch wieder Kindergeld zu.

Nein, Kindergeld ü18 bekommt man nur, wenn man eine Ausbildung macht, Schüler ist oder Studiert sowie übergangsweise.

Du bist Arbeitslos mit Abgeschlossener Ausbildung, Kindergeld steht dir nicht zu, nur ALG1 und ggf ALG2 Aufstockend.

Da du die Kündigung selbst verschuldet hast gibt es, wenn du Pech hast auch noch ne 3 Monatige ALG Sperre und darfst auch noch deine KK selber zahlen.

Viel Spass.

Nein!