Fester Job + GbR. + Kündigung = kein Alg I?

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Alg1 steht Dir zu, weil Du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast - wenn Du nur unwesentlich selbständig tätig bist, ist das unerheblich. Wenn Du es schon mehr als ein Jahr bist, wird es auch nicht angerechnet. Siehe http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Nebeneinkommen.pdf

Um einen AlG-Anspruch zu realisieren, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die sebständige Führung eines Gewerbebetriebes steht dem normalerweise entgegen. Du müsstest schon nachweisen, dass du weniger als 15 Stunden wöchentlich für das Untrnehmen tätig bist.

Ja schon ,allerdings musst Du das alles im Antrag dann angeben.Ich denke nicht, dass geringfügiges Einkommen angerechnet wird, dann schliesslich dürfen auch Arbeitslose einen Nebenjob mit gewissem (Netto-)Freibetrag haben.Kommt halt immer drauf an, wieviel da reinkommt....Alg steht Dir grundsätzlich immer zu.

Aber ist es nicht so, dass man nach Selbstständigkeit kein Arbeitslosengeld bekommt? Und zählt die GbR. nicht als Selbstständigkeit?

Bei Bezug von AlG 1 wird alles über 165 € komplett auf die Leistung verrechnet.

@DerHans

außer es ist ein Nebenjob, den man schon ein Jahr macht - der wird nicht angerechnet.

DerHans hat es schon richtig geschrieben. Ich will nur noch ergänzen, dass du keine GbR gründen kannst, denn eine GbR ist der Zusammenschluss von mindestens 2 (natürlichen oder juristischen) Personen.

Und wenn die GbR gewerblich tätig ist, müssen beide Gesellschafter das Gewerbe anmelden.