wenn ich ein tier anfahre.. ist es dann sachbeschädigung?

7 Antworten

Es ist erstmal Sachbeschädigung. Wenn du dich dann nicht um das evtl. nur verletzte Tier kümmerst, dann ist es auch noch "Tierquälerei durch Unterlassen (der Hilfe)", und auch noch Fahrerflucht usw.

Tierschutzrechtliches dazu:

Es besteht eine Garantenpflicht aus Ingerenz für den Autofahrer der ein Tier anfährt, auch wenn er an dem Unfall keine Schuld hat. Lässt er das durch den Unfall verletzte Tier einfach liegen, so macht er sich nach §17 Tierschutzgesetz durch Unterlassen strafbar. Der Fahrer wäre verpflichtet dem Tier zu helfen, es zum Tierarzt zu bringen oder zumindest einen Tierarzt an den Unfallort zu holen, etwaige Unannehmlichkeiten hat er in Kauf zu nehmen. Außerdem könnte, unabhängig vom Wert des Tieres, auch immer eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung durch Unterlassen (§§303,13 Strafgesetzbuch), sowie wegen Fahrerflucht (§142 Strafgesetzbuch), gegeben sein - in Tateinheit zum Verstoß gegen §17 Tierschutzgesetz. Nachrangig zum §17 Tierschutzgesetz kommt auch unterlassene Hilfeleistung nach §323c Strafgesetzbuch in Betracht. Auch unbeteiligte Passanten sind verpflichtet dem verletzten Tier zu helfen, soweit dies möglich und erforderlich ist, sie können sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.

So sieht es korrekt aus....Der Katzenhalter muß für alle Schäden aufkommen, bezw. dem Autofahrer auch alle entstandenen Kosten für den nötigen Tierarztbesuch erstatten...um andere Vehrsteilnehmer nicht zusätzlich zu gefährden darf der Autofahrer keine Ausweichmanöver, keine Vollbremsung machen.

Bei einer Katze, die plötzlich auf die Straße läuft und dabei von einem Auto erfasst wird, kommt zunächst einmal die Tierhalterhaftung zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Katzenhalter dem Autofahrer immer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Ist die Katze bei dem Unfall verletzt worden, so ist der Autofahrer zur Hilfeleistung im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren verpflichtet,* will er sich nicht einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Diese Hilfeleistung kann darin bestehen, das Tier so schnell wie möglich zum Tierarzt zu bringen. Dem Tierarzt gegenaber tritt der Autofahrer als Auftraggeber auf, so dass er zunächst einmal das Honorar des Tierarztes bezahlen muss*. Allerdings kann der Autofahrer diese Kosten vom Katzenhalter zurückfordern, falls er den Katzenhalter ausfindig macht.

Tobi808s  23.01.2021, 23:06
Das bedeutet, dass der Katzenhalter dem Autofahrer immer zum Schadensersatz verpflichtet ist.

finde ich eigendlich gar nicht richtig! der autofahrer ist doch selber schuld wenn ihm die tiere egal sind!

Hab ich grade schonmal irgendwo gesagt, dass es Sachbeschädigung ist..

Ja Tiere gelten vor dem Gesetz als Sache

Das ist dann mord und du kommst Lebenslang im Gefängnis !!! Nein ist leider nur eine Sachbeschädigung leider, weil ich finde es echt traurig weil manche einfach weg fahren und das arme Tier dort liegen lassen :(