Wenn ich ein Buch veröffentliche: Arbeitgeber?

4 Antworten

Laut Nebentätigkeitsverordnung (NtVo) sind schriftstellerische Tätigkeiten nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig. D.h., Du musst Deinem Arbeitgeber schriftlich - meist gibt es auch ein Formblatt - mitteilen, dass Du ein Buch schreibst. In der Regel sollte das geschehen, BEVOR das Buch in den Handel kommt. - Ich habe das selbst bereits durchexerziert.

Dem Finanzamt musst Du bei der Steuererklärung die Einkünfte melden - ein großer Teil ist aber steuerfrei (ich lebe in Spanien, bin hier steuerpflichtig, daher weiß ich die Höhe für Deutschland nicht genau; ich meine, es sind bei 1000 € rum).

Ich würde es so machen, dass du deinem Arbeitgeber bescheid sagst, dass du noch von zu Hause aus, nebenbei Bücher schreibst und veröffentlicht. Wenn nicht, kannst du dich ja an den Verlag wenden.

die bücher zu schreiben sind dein hobby -und das entspannt und zerstreut dich von deiner arbeit und ist also keine berufliche nebenarbeit .

das musst du deinem arbeitgeber nicht melden -höchstens dem finanzamt , wenn dein buch , bzw deine einnahmen daraus einen bestimmten betrag überschreiten und dieser betrag steuerpflichtig wäre .

ab welchem einkommenswert das ist , wäre die nächste neue frage , die du hier stellen könntest .-lg.

NicolasChamfort  21.10.2012, 10:25

Eine gute Antwort, auf eine gute Frage.

Solange Du das als Hobby betreibst und unter Pseudonym veröffentlichst, kann der Arbeitgeber Dir eigentlich keine Schwierigkeiten machen.

NicolasChamfort  21.10.2012, 10:27

Das Pseudonym ist völlig unnötig. Ein Hobby betreibt man außerhalb der Arbeitszeit, es hat also nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Er könnte so oder so keine Schwierigkeiten bereiten.